Neue Vorteile bei der Vermögensteuer für Nicht-Residenten

In seinen Urteilen vom 29. Oktober und 3. November 2025 bestätigt der Spanische Oberste Gerichtshof, dass Nicht-Residenten von der im Vermögensteuergesetz vorgesehenen Regel der gemeinsamen Obergrenze profitieren können, was zu einer Reduzierung ihrer Steuerschuld führen könnte.
Gemäß dieser Regel darf die Summe aus Einkommensteuer (IRPF) und Vermögensteuer (IP) 60 % des Gesamteinkommens des Steuerpflichtigen nicht übersteigen. Wird diese Grenze überschritten, kann die IP-Steuerschuld reduziert werden, wobei diese Reduzierung jedoch 80 % nicht überschreiten darf.
Bislang galt diese Regel nur für in Spanien ansässige Personen. Nun hat der Gerichtshof entschieden, dass diese unterschiedliche Behandlung gegenüber Nicht-Residenten diskriminierend ist und gegen den freien Kapitalverkehr verstößt.
Mit diesen Urteilen eröffnet sich je nach Einzelfall die Möglichkeit, bereits gezahlte Steuern zurückzufordern und die IP-Steuerschulden in künftigen Steuerjahren zu reduzieren.