Aufschub des Verifactu-Systems
Der Ministerrat hat mit einem Königlichen Gesetzesdekret, das den ursprünglich vorgesehenen Zeitplan ändert, die Einführung des Verifactu-Systems um ein Jahr verschoben. Damit wird das Inkrafttreten der Verifactu-Verordnung auf das Jahr 2027 verschoben, um Unternehmen, Fachleuten und Softwareentwicklern eine schrittweise Anpassung zu ermöglichen.
Nach Angaben der Regierung gelten folgende neue Termine für die verbindliche Anwendung:
• 1. Januar 2027 für Steuerzahler der Körperschaftsteuer (IS).
• 1. Juli 2027 für Unternehmer und Freiberufler, die der Einkommensteuer (IRPRF) unterliegen.
Zu beachten ist jedoch, dass das Königliche Gesetzesdekret noch nicht im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht wurde. Solange der offizielle Text nicht verfügbar ist, sind diese Maßnahmen nicht endgültig. Das RDL 15/2025 vom 2. Dezember, welches am 4. Dezember in Kraft trat, muss innerhalb von maximal 30 Tagen vom Kongress verabschiedet werden.
Auf der Grundlage der bisher verfügbaren Informationen lautet unsere Empfehlung wie folgt (vorbehaltlich einer Überprüfung nach der offiziellen Veröffentlichung des Königlichen Gesetzesdekrets und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Jahr 2026 der Zeitraum für die freiwillige Einführung des Verifactu-Systems sein wird):
• Wenn Ihr Unternehmen bereits auf Verifactu umgestellt hat oder kurz vor der Umstellung steht, empfehlen wir Ihnen, den Umsetzungsplan fortzusetzen und sich für 2026 vorzubereiten, oder wie geplant im Januar zu beginnen.
• Dadurch kann Ihr Unternehmen unabhängig vom neuen Stichtag von der höheren Kontrolle, Sicherheit und Effizienz der Prozesse profitieren, die das System bietet.
In Bezug auf Kunden, die sich für eine freiwillige Teilnahme am SII (Suministro Inmediato de Información, sofortige Informationsübermittlung) entschieden haben und deren freiwillige Teilnahme bereits von der Steuerbehörde bestätigt wurde:
• Da Ihre freiwillige Teilnahme am SII bestätigt wurde, werden wir Ihre Situation mit Ihnen besprechen, um die am besten geeigneten weiteren Schritte zu erörtern.
Kunden, die sich im Prozess der Anpassung an das SII befanden, aber noch keinen Antrag auf freiwillige Teilnahme gestellt hatten, können sich für eine der folgenden Optionen entscheiden:
• Den Prozess der Anpassung an das SII nicht fortsetzen und das Unternehmen auf den Übergang zu Verifactu vorbereiten, wenn dies 2027 verpflichtend wird; oder
• Die freiwillige Teilnahme am SII fortsetzen und diese in einem beliebigen Steuererklärungszeitraum 2026 oder 2027 beantragen.
Nach seiner Veröffentlichung muss das Königliche Gesetzesdekret anschließend vom Abgeordnetenhaus gemäß dem üblichen Verfahren bestätigt oder aufgehoben werden.