Tax Omnibus
Tax Omnibus
Am 24. Juni veröffentlichte die Europäische Kommission ihr lang erwartetes Steuervereinfachungspaket. Dieses umfasst einen Richtlinienvorschlag zur Vereinfachung des EU-Rechts im Bereich der direkten Steuern – den sogenannten „Tax Omnibus“ – sowie einen Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC).
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Das Paket ist Teil der umfassenderen Wettbewerbsagenda der Kommission und zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, der durch die in den vergangenen zehn Jahren sukzessive verabschiedeten EU-Steuervorschriften entstanden ist. Nach Schätzungen der Kommission könnten die vorgeschlagenen Maßnahmen die jährlichen Compliance-Kosten für Unternehmen um rund 8 Milliarden Euro senken.
Obwohl sich die Vorschläge noch in einem frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens befinden, verdeutlichen sie die Absicht der Kommission, den Schwerpunkt künftig von der Einführung neuer Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung auf die Vereinfachung der bestehenden Regelungen zu verlagern.
Hintergrund
Seit 2016 mussten sich multinationale Konzerne, die in der Europäischen Union tätig sind, an einen zunehmend komplexen Rechtsrahmen anpassen. Die Richtlinien zur Bekämpfung von Steuervermeidung ATAD I und ATAD II, die Änderungen der Mutter-Tochter-Richtlinie, die Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie, DAC6, DAC7, DAC8 und DAC9 sowie zuletzt die Umsetzung der OECD-Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung nach Säule 2 haben die Compliance-Anforderungen sowohl für Steuerpflichtige als auch für Finanzverwaltungen erheblich erhöht.
Die Kommission ist nun der Auffassung, dass sich zahlreiche dieser Regelungen überschneiden, unnötige Verwaltungskosten verursachen oder infolge der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr erfüllen.
Der Tax Omnibus soll daher den bestehenden Rechtsrahmen vereinfachen und gleichzeitig ein angemessenes Schutzniveau gegen Steuervermeidung gewährleisten.
Wichtigste vorgeschlagene Maßnahmen
Zu den wichtigsten Vorschlägen gehören die folgenden:
1. Ausweitung der Quellensteuerbefreiungen innerhalb der EU
Einer der wohl bedeutendsten Vorschläge betrifft die Änderung sowohl der Mutter-Tochter-Richtlinie als auch der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie.
Die Kommission schlägt vor, die derzeit geltenden Mindestbeteiligungsschwellen von 10 % nach der Mutter-Tochter-Richtlinie und 25 % nach der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie abzuschaffen. Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die zwischen EU-Gesellschaften gezahlt werden, könnten damit grundsätzlich unabhängig von der Beteiligungshöhe von der Quellensteuer befreit werden, sofern die einschlägigen Missbrauchsbekämpfungsvorschriften weiterhin Anwendung finden.
Sollte der Vorschlag in seiner derzeitigen Fassung angenommen werden, würde dies die steuerliche Behandlung zahlreicher konzerninterner Finanzierungs- und Holdingstrukturen innerhalb der Europäischen Union erheblich vereinfachen.
2. Vereinfachung der Zinsschrankenregelungen
Unter anderem soll der De-minimis-Schwellenwert von 3 Millionen Euro in allen Mitgliedstaaten verbindlich werden. Zudem sollen bestimmte derzeit bestehende Wahlrechte der Mitgliedstaaten entfallen. Darüber hinaus sollen reguläre Finanzierungen durch fremde Dritte grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Zinsschrankenregelungen ausgenommen werden.
Ziel ist es, die Regelungen stärker auf hoch fremdfinanzierte konzerninterne Finanzierungsstrukturen auszurichten und reguläre externe Fremdfinanzierungen nicht zu erfassen.
3. Überprüfung der CFC-Regelungen
Die Kommission erkennt an, dass bestimmte CFC-Regelungen nach der Umsetzung von Säule 2 möglicherweise einen Schutz bieten, der bereits durch die globale Mindestbesteuerung gewährleistet wird.
Der Vorschlag zielt daher darauf ab, die bestehenden Regelungen zu vereinfachen und die Fälle zu reduzieren, in denen Steuerpflichtige beide Regelwerke auf dieselben Strukturen anwenden müssen.
4. Abschaffung der Regelungen zu importierten hybriden Besteuerungsinkongruenzen
Der Vorschlag sieht die Aufhebung der mit ATAD II eingeführten Vorschriften zu importierten hybriden Besteuerungsinkongruenzen vor.
Nach der Folgenabschätzung der Kommission haben diese Regelungen erhebliche Compliance-Kosten verursacht, während ihr praktischer Nutzen vergleichsweise begrenzt war.
5. Modernisierung der Fusionsrichtlinie
Die Kommission schlägt außerdem vor, den Anwendungsbereich der Fusionsrichtlinie auszuweiten, sodass die steuerliche Neutralität für alle grenzüberschreitenden Umstrukturierungen gelten soll, die nach dem EU-Gesellschaftsrecht anerkannt sind. Dadurch soll die Rechtsunsicherheit bei bestimmten gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen reduziert werden.
6. Neuer gemeinsamer steuerlicher Anreiz für Investitionen in Forschung und Entwicklung
Der Vorschlag sieht einen EU-weiten Mechanismus vor, der den sofortigen steuerlichen Abzug bestimmter Investitionen in Sachanlagen ermöglichen soll, die für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten genutzt werden.
Die Mitgliedstaaten sollen ihre nationalen Förderregelungen für Forschung und Entwicklung weiterhin anwenden können. Gleichzeitig soll mit dem Vorschlag ein gemeinsames Mindestniveau steuerlicher Förderung innerhalb der Europäischen Union geschaffen werden.
Vereinfachung der Verwaltungszusammenarbeit (DAC)
Parallel zum Tax Omnibus hat die Kommission eine vollständige Neufassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung vorgeschlagen.
Anstatt vollständig neue Meldepflichten einzuführen, soll der Vorschlag den bestehenden DAC-Rahmen konsolidieren und bestimmte Meldepflichten abschaffen, deren praktischer Nutzen sich als begrenzt erwiesen hat.
Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehören:
- die Zusammenführung der bestehenden DAC-Richtlinien in einem einzigen Rechtsinstrument;
- die Vereinfachung des Zusammenspiels zwischen DAC4 (Country-by-Country Reporting) und DAC9 (Berichterstattung zu Säule 2);
- gezielte Reduzierungen bestimmter Meldepflichten nach DAC6;
- höhere Meldeschwellen für Betreiber digitaler Plattformen nach DAC7; und
- die Vereinfachung verschiedener Verwaltungsverfahren zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden.
Unsere Anmerkungen
Obwohl die Vorschläge noch Gegenstand von Verhandlungen sind und der einstimmigen Zustimmung aller Mitgliedstaaten bedürfen, stellen sie einen bemerkenswerten Richtungswechsel in der EU-Steuerpolitik dar.
In den vergangenen Jahren lag der Schwerpunkt vor allem auf der Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidung und auf der Ausweitung der Transparenzpflichten. Der Tax Omnibus konzentriert sich hingegen auf die Reduzierung der Komplexität und die Abschaffung von Vorschriften, die nach Auffassung der Kommission unverhältnismäßig oder überflüssig geworden sind.
Besonders hervorzuheben sind die vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinien über Quellensteuerbefreiungen sowie die Vereinfachung der ATAD-Regelungen. Diese Maßnahmen könnten erhebliche Auswirkungen darauf haben, wie multinationale Konzerne ihre Investitions- und Finanzierungsstrukturen in Europa gestalten.
Es ist davon auszugehen, dass das Gesetzgebungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Wesentliche Änderungen können nicht ausgeschlossen werden. Dennoch liefert das Paket einen wichtigen Hinweis auf die derzeitige steuerpolitische Ausrichtung der Kommission und dürfte sowohl von Unternehmen als auch von Steuerexperten aufmerksam verfolgt werden.