Neue Mobilitäts- und Compliance-Pläne: Anpassung an gesetzliche Anforderungen

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Neue Mobilitäts- und Compliance-Pläne: Anpassung an gesetzliche Anforderungen

Kürzlich wurde eine für die Unternehmenswelt äußerst relevante Gesetzesänderung veröffentlicht: die Verpflichtung zur Einführung von Plänen für nachhaltige Mobilität zur Arbeit. Diese neue Anforderung wurde durch das Gesetz 9/2025 vom 3. Dezember über nachhaltige Mobilität eingeführt und stellt eine organisatorische Herausforderung dar, die sich direkt auf das interne Management, die Arbeitsbeziehungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in Unternehmen auswirkt.

Was sind Pläne für nachhaltige Mobilität?

Ein solcher Plan besteht aus einer Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Wege der Mitarbeiter zum Arbeitsplatz zu optimieren und die Nutzung effizienterer und umweltfreundlicherer Verkehrsmittel zu fördern. Das Ziel besteht darin, die Abhängigkeit vom Privatfahrzeug zu verringern, den CO₂-Fußabdruck zu reduzieren und die Lebensqualität der Arbeitnehmer zu verbessern.

 

Welche Unternehmen sind von dieser Verpflichtung betroffen?

Die Vorschriften sehen eine Verpflichtung für Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Sektors vor, deren Arbeitsstätten eines der folgenden Kriterien gemäß den Bestimmungen in Artikel 26 des Gesetzes 9/2025 über nachhaltige Mobilitätspläne für den Weg zur Arbeit erfüllen:

– Arbeitsstätten mit mehr als 200 Beschäftigten.

– Arbeitsstätten mit 100 oder mehr Beschäftigten pro Schicht.

In diesem Zusammenhang ist es von grundlegender Bedeutung, dass jedes Unternehmen seine individuelle Situation unter Berücksichtigung der Gesamtbelegschaft pro Arbeitsstätte bewertet, um festzustellen, ob es dieser Verpflichtung unterliegt.

 

Welche Frist gilt für die Umsetzung?

Ursprünglich sah das Gesetz 9/2025 eine Frist von 24 Monaten für die Umsetzung dieser Pläne vor. Der spätere Artikel 63 des Königlichen Gesetzesdekrets 7/2026 über die Umsetzung der in Artikel 26 des genannten Gesetzes geregelten Pläne für nachhaltige Mobilität zum Arbeitsplatz hat diese Frist jedoch auf zwölf (12) Monate ab Inkrafttreten des ursprünglichen Gesetzes verkürzt. Folglich ist der neue Stichtag für die Umsetzung der 5. Dezember 2026. Diese Änderung beschleunigt die Notwendigkeit der Anpassung durch die betroffenen Unternehmen erheblich.

Wichtige Auswirkungen für Ihr Unternehmen:

– Verpflichtung zu Tarifverhandlungen: Gemäß der dritten Schlussbestimmung zur Änderung des Gesetzes über die Arbeitnehmerrechte, verabschiedet durch das Königliche Gesetzesdekret 2/2015 vom 23. Oktober, sind diese Pläne mit der gesetzlichen Arbeitnehmervertretung (RLT) auszuhandeln. Fehlt eine RLT, werden die Verhandlungen, ähnlich wie bei den Gleichstellungsplänen vorgesehen, auf die anerkannten Gewerkschaften der Branche verlagert.

– Mindestinhalt des Plans: Der Plan muss eine Mobilitätsanalyse, quantifizierbare Ziele, konkrete Maßnahmen (Telearbeit, öffentlicher Nahverkehr usw.) und die Benennung eines Mobilitätsbeauftragten enthalten.

– Folgen der Nichteinhaltung: Das Fehlen eines Plans kann Konsequenzen nach sich ziehen, darunter die Rückzahlung erhaltener öffentlicher Beihilfen sowie mögliche Verwaltungsstrafen.

 

Wie können wir von Bové Montero Ihnen helfen?

Die korrekte Umsetzung eines Plans für nachhaltige Mobilität erfordert eine detaillierte rechtliche und technische Analyse. Unser Arbeitsrechtsteam kann Sie in folgenden Bereichen unterstützen:

1. Prüfung der Verpflichtung und erste Bestandsaufnahme: Wir führen eine Untersuchung der Struktur und des Personalbestands Ihres Unternehmens durch, um festzustellen, ob Sie dieser Verpflichtung unterliegen, und bewerten Ihren Ausgangspunkt in Sachen Mobilität.

2. Erstellung und Gestaltung des Plans: Wir beraten Sie bei der Ausarbeitung eines maßgeschneiderten Plans und stellen sicher, dass dieser die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen erfüllt und für Ihr Unternehmen realistisch und effektiv ist.

3. Beratung bei Tarifverhandlungen: Wir unterstützen Sie während des gesamten Verhandlungsprozesses mit der Arbeitnehmervertretung, um eine Vereinbarung zu erzielen, die Nachhaltigkeitsziele mit betrieblichen und arbeitsrechtlichen Erfordernissen in Einklang bringt.

4. Unterstützung bei der Umsetzung und Überwachung: Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und bei der Benennung und Schulung des Mobilitätsbeauftragten. Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen zweijährlichen Überwachungsberichte.

5. Verteidigung und Beratung bei Verstößen: Im Falle von Aufforderungen seitens der Behörden oder von Sanktionsverfahren bieten wir Ihnen spezialisierte Rechtsberatung und Verteidigung, um die Interessen Ihres Unternehmens zu schützen.

 

Um diese neue Anforderung in eine Chance zur Verbesserung des Managements, der Nachhaltigkeit und des Images Ihrer Organisation zu verwandeln, empfehlen wir Ihnen, ihr zuvorzukommen.

Im Zusammenhang mit dieser neuen Mobilitätsverordnung möchten wir Sie zudem an die zentrale Bedeutung von Gleichstellungsplänen erinnern. Für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern gilt diese Verpflichtung bereits in vollem Umfang und ihre Nichteinhaltung zieht sehr schwerwiegende Folgen nach sich. Die korrekte Umsetzung dieser Pläne sowie die allgemeine Einhaltung der Arbeitsvorschriften – wie beispielsweise der Lohn- und Gehaltsaufzeichnungen, der Zeiterfassung und des Protokolls zur digitalen Abschaltung – erfordern eine detaillierte rechtliche und technische Analyse.

Das Arbeitsrechtsteam von Bové Montero bietet Ihnen einen umfassenden Service, um die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens im Bereich der arbeitsrechtlichen Compliance zu gewährleisten.

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