Balearen schaffen die Steuer auf Schenkungen unter direkten Familienmitgliedern ab

Fiscal

Mit Wirkung zum 25. Juli 2025 befreit die neue Regelung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer auf den Balearen Schenkungen zwischen direkten Familienangehörigen (d.h. Ehegatten, Kinder und Enkelkinder) von der Steuer. Die Regelung sieht einen Steuerabzug in Höhe von 100 % des Steuerbetrags für Schenkungen zwischen Familienangehörigen der Gruppen I und II vor.

Bislang waren nur Erbschaften zwischen diesen Familienangehörigen zu 100 % steuerbegünstigt, während Schenkungen weiterhin steuerpflichtig waren.

Mit dieser Gesetzesänderung gleichen die Balearen sich anderen Autonomen Gemeinschaften wie Madrid, Andalusien oder den Kanarischen Inseln an und verbessern ihre steuerliche Attraktivität, indem sie die Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Erbschaften und Schenkungen zwischen direkten Familienangehörigen abschaffen.

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