Steuerpflichten im 2. Quartal 2025

Hiermit übermitteln wir Ihnen die folgenden Informationen, die für Sie von Interesse sein werden.
Am 21 Juli 2025 endet die Frist für die Einreichung der folgenden Erklärungen:
• Formular 303, vierteljährliche MwSt-Erklärung. Für Steuerpflichtige, die der sofortigen Informationsübermittlung (SII) unterliegen, endet die Frist am 30. Juli 2025.
• Formular 349, (vierteljährliche/monatliche). Zusammenfassende Meldung der innergemeinschaftlichen Transaktionen.
• Formblatt 111 (vierteljährlich/monatlich, je nach Fall) über die Einbehaltung und Abführung der Einkommensteuer auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und beruflicher Tätigkeit.
• Formular 115 (vierteljährlich/monatlich), Einbehaltungen und Abzüge auf Einkünfte aus der Vermietung von städtischen Immobilien.
• Formular 123 (vierteljährlich/monatlich), Einbehaltungen auf Kapitalerträge (Zinsen, ausgezahlte Dividenden usw.).
• Formular 216 (vierteljährlich/monatlich), Erklärung der an Nichtresidenten geleisteten oder angefallenen Zahlungen (Zinsen, Dividenden, Gebühren usw.).
Die Frist für die Einreichung der oben genannten Selbstveranlagungen mit Lastschriftverfahren als Zahlungsart endet am 16. Juli 2025 (vierteljährliche Verpflichtung), mit Ausnahme der monatlichen MwSt.-Selbstveranlagung (Steuerpflichtige, die unter die SII fallen), die am 25. Juli 2025 endet.
Körperschaftsteuer
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Frist für die Einreichung der Körperschaftsteuererklärung 2024 für Unternehmen, deren Geschäftsjahr am 31. Dezember endet, am 25. Juli 2025 abläuft. Die elektronische Einreichung ist verpflichtend. Die Frist für die Zahlung per Lastschrift ist der 22. Juli 2025.
Für Rückfragen oder ergänzende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren gewohnten Ansprechpartner in unserer Firma.