Verschärfung der Sanktionen bei verspäteter Einreichung der SII (Sofortige Informationsübermittlung) zur Mehrwertsteuer
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Verschärfung der Sanktionen bei verspäteter Einreichung der SII (Sofortige Informationsübermittlung) zur Mehrwertsteuer
Die spanische Steuerbehörde (AEAT) verschärft die Kontrollen hinsichtlich der verspäteten Übermittlung der Aufzeichnungen der Sofortigen Informationsübermittlung (SII) zur Mehrwertsteuer.
Im Gegensatz zur bisherigen Praxis führen diese Maßnahmen in bestimmten Fällen zur Verhängung von Sanktionen.
Fristen für die Übermittlung der SII-Aufzeichnungen
Generell weisen wir darauf hin, dass die Rechnungsaufzeichnungen innerhalb der folgenden Fristen übermittelt werden müssen:
Ausgangsrechnungen
• Innerhalb von 4 Kalendertagen nach ihrer Ausstellung.
• In jedem Fall muss die Übermittlung vor dem 16. Tag des Monats erfolgen, der auf den Abrechnungszeitraum folgt, in dem die entsprechenden Vorgänge enthalten sind.
• Wird die Rechnung im Monat nach der Fälligkeit ausgestellt, muss sie innerhalb von 4 Kalendertagen nach ihrer Ausstellung und in jedem Fall vor dem 16. Tag des Monats nach dem Abrechnungszeitraum übermittelt werden.
Eingangsrechnungen
• Innerhalb von 4 Kalendertagen nach ihrer buchhalterischen Erfassung.
• In jedem Fall vor dem 16. Tag des Monats nach dem Abrechnungszeitraum, in dem die entsprechenden Vorgänge enthalten sind.
Wichtig: Bei der Berechnung der Frist von 4 Tagen werden Samstage, Sonntage und nationale Feiertage nicht berücksichtigt.
Sanktionsregelung
Die Strafe für die verspätete Übermittlung der Aufzeichnungen ist in Artikel 200 des Allgemeinen Steuergesetzes 58/2003 in Verbindung mit den spezifischen Vorschriften des SII (Königliches Dekret 596/2016) geregelt.
Der Verstoß kann zu folgenden Strafen führen:
• Geldbuße in Höhe von 0,5 % des Betrags der zu registrierenden Rechnung
• mit einem Quartalsmindestbetrag von 300 Euro
• und einem Quartalshöchstbetrag von 6.000 Euro
Empfehlung
Angesichts der zunehmenden Kontrollmaßnahmen ist es unerlässlich, die internen Verfahren für Rechnungsstellung, Buchhaltung und Steuerberichterstattung zu überprüfen und gegebenenfalls zu verstärken, um die strikte Einhaltung der SII-Fristen zu gewährleisten und unnötige finanzielle Risiken zu vermeiden.