Erhöhung des Mindestlohns (SMI) in Spanien
Inhaltsverzeichnis
Die Regierung hat eine Erhöhung um 3,1 % gegenüber den Zahlen von 2025 beschlossen. Diese wird rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Der Mindestlohn wird für das Jahr 2026 auf 1.221 EUR pro Monat (17.094 EUR pro Jahr) festgesetzt. Dies entspricht einer Steigerung von 3,1 % gegenüber dem Jahr 2025 und gilt rückwirkend zum 1. Januar. Diese Erhöhung ist für Löhne unter 17.094 EUR obligatorisch, gilt proportional für Teilzeitverträge und betrifft auch Saisonarbeiter und Hausangestellte. Sie beinhaltet Anpassungen der Sozialversicherungsbeiträge, die Zahlung von Rückständen und ist von der Einkommensteuer befreit. Gleichzeitig bereitet die Regierung Maßnahmen vor, um die Absorption der Erhöhung durch andere Lohnzuschläge zu begrenzen.
Wir teilen Ihnen mit, dass der Ministerrat das Königliche Dekret zur Festlegung des neuen Mindestlohns (SMI) für das Jahr 2026 verabschiedet hat. Diese rückwirkend zum 1. Januar 2026 geltende Maßnahme ist das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitsministerium und den Gewerkschaften.
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Neue Beträge für 2026
Die genehmigte Erhöhung beträgt 3,1 % gegenüber den Zahlen für 2025 und wird wie folgt festgelegt:
| Begriff | Bruttobetrag |
| Monatlicher Mindestlohn (14 Gehälter) | 1.221,00 EUR |
| Jährlicher Mindestlohn (Gesamtbetrag) | 17.094,00 EUR |
| Täglicher Mindestlohn | 40,70 EUR |
| Zeitarbeitskräfte und Saisonarbeiter (Tageslohn) | 57,82 EUR |
| Hausangestellte (Stundensatz) | 9,55 EUR |
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Wichtige zu beachtende Aspekte
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Rückwirkende Auswirkungen und Rückstände:
Nach der Veröffentlichung im BOE müssen Unternehmen die entsprechenden Rückstände seit dem 1. Januar 2026 begleichen. Dies beinhaltet nicht nur die Zahlung an den Arbeitnehmer, sondern auch die Regularisierung der Sozialversicherungsbeiträge.
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Beitragsbemessungsgrundlage:
Die Erhöhung des Mindestlohns führt automatisch zu einer Erhöhung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. Dies hat eine Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen mit Arbeitnehmern in diesen Gehaltsstufen zur Folge.
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Absorption und Ausgleich:
Derzeit kann das Unternehmen die Erhöhung ausgleichen, wenn ein Arbeitnehmer insgesamt mehr als 17.094 EUR pro Jahr verdient. Die Regierung hat jedoch eine künftige Gesetzesreform angekündigt, um diese Möglichkeit einzuschränken und zu verhindern, dass die Erhöhung des Mindestlohns durch andere Lohnzuschläge „ausgeglichen” wird.
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Steuerliche Auswirkungen:
Der Mindestlohn 2026 ist von der Einkommensteuer befreit. Die Steuerabzüge werden gesetzlich angepasst, um zu verhindern, dass sie die Lohnerhöhung neutralisieren.
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Wen betrifft das?
Diese Erhöhung ist für alle Arbeitnehmer verbindlich, deren Jahresgesamtvergütung unter 17.094 EUR liegt.
- Ausgenommen sind Arbeitnehmer, die bereits Löhne über diesem Betrag beziehen, es sei denn, ihr Tarifvertrag knüpft ihre Lohn- und Gehaltsstrukturen ausdrücklich an den Mindestlohn.
- Teilzeitverträge: Der Betrag wird proportional zur geleisteten Arbeitszeit angewendet.
- Verbundene Verträge: Dies betrifft auch die Grenzen für Lohnpfändungen und Entschädigungsbeträge des Lohn- und Garantiefonds FOGASA.
Wie kann Ihnen unsere Arbeitsrechtsabteilung helfen?
Angesichts der technischen Komplexität der Absorptionsregeln und der bevorstehenden Gesetzesreform steht Ihnen unser Team zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Vorschriften einhält und Risiken gegenüber der Arbeitsaufsichtsbehörde vermeidet:
- Überprüfung der Gehaltsabrechnungen: Wir ermitteln, welche Mitarbeiterprofile von der neuen Schwelle betroffen sind.
- Berechnung von Rückständen: Verwaltung der seit dem 1. Januar 2026 angefallenen Beträge und deren entsprechende Abrechnung.
- Beratung zur Gehaltsstruktur: Analyse von Zulagen und Zuschlägen vor dem Hintergrund des neuen Rahmens der „Nichtübernahme”.
- Auswirkungen auf die Einstellung: Bewertung der Gesamtkosten des Unternehmens (Sozialversicherung + Gehalt) für Ihre Prognosen für 2026.
- Sonderverträge: Regularisierung von Ausbildungs-, Saison- und Hausangestelltenverträgen.