Was ist ein Gleichstellungsplan und was ist neu im Jahr 2023?

WAS IST EIN GLEICHSTELLUNGSPLAN?
Es handelt sich um eine Reihe von Maßnahmen, die die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern im Unternehmen sowie die Beseitigung von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts gewährleisten sollen.
Der Gleichstellungsplan soll das Arbeitsklima verbessern und die Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten beseitigen. Dadurch soll das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt werden, um Beruf und Familie im Einklang zu bringen und Gleichstellungsmaßnahmen zu verbessern.
Die Motivation und die Produktivität sollen somit zunehmen und neue Talente angezogen werden.
WANN IST EIN GLEICHSTELLUNGSPLAN ERFORDERLICH?
Die Regelung der Gleichstellungspläne gilt sowohl für Unternehmen, die zur Erstellung von Gleichstellungsplänen verpflichtet sind (weil sie mehr als 50 Beschäftigte haben oder, im Falle einer kleineren Belegschaft, weil der Tarifvertrag oder die Arbeitsbehörde dies sanktionsbedingt vorschreibt), als auch für Unternehmen, die sie freiwillig, nach Anhörung oder Verhandlung mit der gesetzlichen Arbeitnehmervertretung, erstellt haben.
Bei der Berechnung des Personalbestands zur Erreichung der Schwelle der Beschäftigtenzahl wird das gesamte Personal aller Standorte berücksichtigt:
1. Es muss die gesamte Belegschaft des Unternehmens herangezogen werden, unabhängig von der Anzahl der Arbeitsstätten und der Form der Arbeitsverträge. Dazu gehören Verträge auf Abruf, befristete und Leiharbeitsverträge.
2. Personen mit Teilzeitverträgen werden unabhängig von der Zahl der Arbeitsstunden als eine zusätzliche Arbetiskraft gezählt.
3. Befristete Arbeitsverträge, die in den letzten 6 Monaten im Unternehmen in Kraft waren, werden berücksichtigt, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Berechnung gekündigt wurden.
GELTUNGSDAUER DES GLEICHSTELLUNGSPLANS
Die Laufzeit des Gleichstellungsplans beträgt wie angegeben oder maximal 4 Jahre.
GLEICHSTELLUNGSSANKTIONEN
Die Nichteinhaltung der im Arbeitnehmerstatut oder im Tarifvertrag verankerten Gleichbehandlungsverpflichtungen kann mit Geldstrafen geahndet werden, die bei schwerwiegenden Verstößen zwischen 626 Euro und 6.250 Euro und bei sehr schwerwiegenden Verstößen zwischen 6.251 Euro und 187.515 Euro liegen.
NEWS 2023
– Mit Wirkung vom 01.01.2023 werden durch die Änderung von Art. 71.1.d) des Gesetzes über öffentliche Aufträge die Verbote der Auftragsvergabe an Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten ohne Gleichstellungsplan aktualisiert.
– Im Falle der neuen Einstellungsanreize, die in Art. 8 des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2023 vom 10. Januar genehmigt wurden: Ab dem 01.09.2023 ist es unter den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der neuen Beschäftigungsanreize zwingend, über einen entsprechenden Gleichstellungsplan zu verfügen, wenn die Unternehmen gesetzlich oder vertraglich zur Umsetzung verpflichtet sind. Mit diesen Zuschüssen können Unternehmen zwischen 3.300 und 1.500 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen einsparen.
NICHT ZU VERGESSEN….
ENTGELTBERICHTE FÜR ALLE UNTERNEHMEN VERPFLICHTEND
Seit dem Inkrafttreten des Königlichen Dekrets über die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen im April 2021 sind alle Unternehmen, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, verpflichtet, einen aktualisierten Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass alle Beschäftigten mit gleicher Position und Funktion unabhängig von ihrem Geschlecht das gleiche Entgelt erhalten.
Bei Bové Montero y Asociados stehen Ihnen unsere Fachleute für alle Zweifel und Fragen zu diesem Thema zur Verfügung. In diesem Zusammenhang können wir Ihnen bei der Entwicklung und Umsetzung des Gleichstellungsplans Ihres Unternehmens und bei der Erstellung des Entgeltberichts helfen, damit Sie die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten können.