Jahresplan für Steuer- und Zollkontrollen 2026
Jahresplan für Steuer- und Zollkontrollen 2026
Der Steuerkontrollplan für das Jahr 2026 sieht einen verstärkten Einsatz von künstlicher Intelligenz und Datenanalysen zur Aufdeckung von Betrug vor. Er legt den Schwerpunkt auf die digitale Wirtschaft und neue Zahlungsmittel und intensiviert die Vermögensüberwachung, die Gewährung steuerlicher Anreize sowie die Steuererhebung.
Am 12. März 2026 wurde der Beschluss der Generaldirektion der Staatlichen Steuerverwaltungsbehörde vom 11. März 2026 über die allgemeinen Leitlinien des Jahresplans für Steuer- und Zollkontrollen 2026 im BOE veröffentlicht.
Der Plan behält die übliche Struktur der Vorjahre bei und gliedert sich in fünf große Handlungsbereiche:
– Information und Unterstützung der Steuerzahler
– Prävention von Verstößen
– Ermittlung und Aufdeckung von Steuerbetrug
– Kontrolle in der Erhebungsphase
– Zollkontrolle
Über diese formale Kontinuität hinaus verstärkt das Dokument jedoch bestimmte Handlungsansätze, die die Weiterentwicklung des Kontrollmodells der Steuerbehörde widerspiegeln. Dazu gehören insbesondere die verstärkte Nutzung verfügbarer Informationen, die intensivierte Kontrolle der digitalen Wirtschaft und die Überwachung neuer Formen der Finanzvermittlung.
Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen des Plans für 2026 zusammengefasst
1. Verstärkter Einsatz von Big-Data-Analysen und KI
.
Eine der Prioritäten des Plans ist die verstärkte Nutzung fortschrittlicher Datenanalyse-Tools zur frühzeitigen Erkennung von Steuerrisiken.
Die Steuerbehörde wird weiterhin Systeme zur Massendatenverarbeitung entwickeln und dabei zunehmend Vorhersagemodelle und Algorithmen zur automatisierten Auswahl von Steuerpflichtigen einbeziehen, die es ermöglichen, die Kontrollmaßnahmen auf die Profile mit der höchsten Wahrscheinlichkeit für Verstöße auszurichten.
Dieses Kontrollmodell basiert hauptsächlich auf:
– dem systematischen Abgleich von Informationen aus verschiedenen Quellen,
– der gemeinsamen Analyse von Steuer-, Finanz- und Vermögensdaten sowie
– der automatisierten Erkennung von Risikomustern.
Ziel ist es, mögliche Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen und die Kontrollressourcen zu optimieren, indem die Prüfungsmaßnahmen auf Fälle mit den stärksten Anzeichen für Betrug konzentriert werden.
2. Auswertung von Informationen aus digitalen Plattformen (DAC7)
Der Plan für 2026 misst den Informationen, die von digitalen Plattformen gemäß der DAC7-Richtlinie bereitgestellt werden, eine besondere Bedeutung bei
Nachdem der Rechtsrahmen entwickelt wurde, der bestimmte Plattformen dazu verpflichtet, Informationen über die über sie tätigen Verkäufer und Dienstleister zu übermitteln, plant die Steuerbehörde, die systematische Analyse dieser Daten zu intensivieren, um nicht gemeldete Einkünfte aufzudecken.
Die Maßnahmen konzentrieren sich hauptsächlich auf:
– Verkäufe über Marktplätze und E-Commerce-Plattformen,
– Vermietungen von Immobilien, die über digitale Plattformen abgewickelt werden, und
– die Erbringung persönlicher Dienstleistungen, die über Plattformen vermittelt werden.
Im Vergleich zu früheren Jahren verfügt der Staat nun über ein wesentlich größeres Volumen an strukturierten Informationen, was eine Verstärkung der Kontrollmaßnahmen im Bereich der digitalen Wirtschaft ermöglicht.
3. Verstärkte Kontrolle über neue Zahlungsmittel und Finanzdienstleister
Der Plan sieht zudem eine intensivierte Überwachung neuer Zahlungssysteme und aufstrebender Finanzdienstleister vor.
Die technologische Entwicklung hat die Möglichkeiten für Zahlungen und Geldtransfers vervielfacht. Deshalb plant die Steuerbehörde, die Kontrolle über die folgenden Bereiche auszuweiten:
– Zahlungsdienstleister,
– nicht-traditionelle Finanzinstitute und
– Vermittler, die wirtschaftliche Transaktionen über digitale Kanäle abwickeln.
Ziel ist es, die Rückverfolgbarkeit wirtschaftlicher Transaktionen zu verbessern und zu verhindern, dass bestimmte Finanzströme aus dem Steuerinformationssystem herausfallen.
4. Verstärkte Vermögensüberprüfung bei natürlichen Personen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vermögensüberprüfung bei natürlichen Personen, insbesondere wenn Anzeichen für Unstimmigkeiten zwischen dem Vermögensstand und den angegebenen Einkünften vorliegen.
Die Steuerbehörde wird auch künftig verschiedene Informationsquellen gemeinsam analysieren, um Fälle aufzudecken, in denen das Vermögen oder das Ausgabenniveau eines Steuerpflichtigen nicht mit den in der Einkommensteuererklärung angegebenen Einkünften übereinstimmt.
Zu den geplanten Maßnahmen zählen insbesondere:
– die Aufdeckung nicht angegebener Einkünften im Zusammenhang mit der Vermietung von Immobilien,
– die Analyse des Eigentums und der Übertragung von Immobilien sowie
– die Prüfung von Zweckgesellschaften, die von natürlichen Personen genutzt werden, um die Einkommensteuer oder die Vermögenssteuer zu umgehen.
5. Überwachung bestimmter steuerlicher Anreize bei der Körperschaftsteuer
Der Plan sieht vor, die Kontrolle bestimmter steuerlicher Anreize im Bereich der Körperschaftsteuer zu verstärken. Diese können erhebliche Auswirkungen auf die Steuerschuld haben
Hervorheben sind insbesondere:
– die Abzüge für Forschung, Entwicklung und technologische Innovation (F+E+I),
– die Anreize im Zusammenhang mit Filmproduktionen und Live-Veranstaltungen sowie
– bestimmte Strukturen, die wirtschaftliche Interessengemeinschaften (AIE) nutzen.
Die Verwaltung beabsichtigt, die korrekte Anwendung dieser Steuervergünstigungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine künstlichen Strukturen oder aggressiven Steuerplanungskonzepte genutzt werden.
6. Verstärkung der Maßnahmen in der Erhebungsphase
Der Plan sieht zudem eine Intensivierung der Maßnahmen vor, die darauf abzielen, die tatsächliche Begleichung der Steuerschulden sicherzustellen.
Zu diesem Zweck plant die Steuerbehörde die Entwicklung neuer Analyseinstrumente, die es ermöglichen, die Schuldner nach ihrem Zahlungsverhalten und dem Ausfallrisiko einzustufen. Dadurch können Maßnahmen früher ergriffen werden.
Zu den geplanten Maßnahmen zählen insbesondere:
– die häufigere Anwendung von Haftungsübertragungen,
– die Einleitung von Sicherungsmaßnahmen bei Insolvenzgefahr,
– die Überwachung des Vermögens der Schuldner sowie
– die Kontrolle von Insolvenzverfahren und vorinsolvenzlichen Situationen.