Wir teilen Ihnen mit, dass gestern die Verordnung HFP/792/2023 (link) veröffentlicht wurde, mit der die Beträge der Tagegelder und Reisekostenvergütungen geändert werden, indem der von der Einkommensteuer befreite Teil von 0,19 EUR/km auf 0,26 EUR/km erhöht wird. Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Steuerbefreiung dieser Beträge immer von einem Reisenachweis abhängig ist. Die Verordnung…