Der Ort der Besteuerung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen ist enorm wichtig. Im zwischenunternehmerischen Bereich (B2B) gilt als Grundregel, dass Dienstleistungen dort steuerbar sind, wo der Leistungsempfänger (Auftraggeber) seinen Sitz hat. Die Abschlussklausel stellt jedoch eine Ausnahme von der Regel dar und besagt, dass bestimmte Dienstleistungen im spanischen Steuergebiet (TAI) besteuert werden, wenn der Empfänger…