Dieser auf die Einkommensteuer anwendbare Abzug bei den Steuerzahlern begünstigt die Beschaffung von Eigenkapital bei neuen oder kürzlich gegründeten Unternehmen. Dies ist in Artikel 68.1 und der Zusatzbestimmung 38.2 des spanischen Einkommenssteuergesetzes (LIRPF) geregelt und ermöglicht es den als „Business Angels“ bezeichneten Investoren, 30 % des investierten Kapitals abzusetzen, wobei der Höchstbetrag bei 60.000 Euro…