
Am 17. März wurde im spanischen Staatsanzeiger (BOE) der Plan für Steuer- und Zollkontrollen 2025 veröffentlicht, der neue Leitlinien für die Steueraufsicht im kommenden Jahr festlegt.
Insbesondere die Kontrolle der Verrechnungspreise wird intensiviert, wobei der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Steuerehrlichkeit der Unternehmen liegt. Automatisierte Risikoanalyse-Tools, eine stärkere Spezialisierung und internationale Zusammenarbeit sollen eingeführt werden, um die Erosion der Steuerbasis zu verhindern.
Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte dieses Plans hervorgehoben.
1. Kontrolle von verbundenen Transaktionen in multinationalen Konzernen und Großunternehmen
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- Die Prüfung der Dokumentationspflichten zu Verrechnungspreisen wird intensiviert, einschließlich der materiellen Bewertung von Funktionen, Vermögenswerten und Risiken, der Segmentierung von Finanzkonten und der angewandten Preispolitik.
- Die Verwendung des Formulars 232 wird verstärkt, um seine korrekte Einhaltung zu überprüfen.
- Das automatisierte Risikoanalysesystem für Verrechnungspreise wird ausgebaut, um die Identifizierung von Steuerrisiken in multinationalen Konzernen zu verbessern.
- Das Programm ICAP (International Compliance Assurance Programme) und die Initiative ETACA (European Trust and Cooperation Approach) zur Förderung der steuerlichen Transparenz zwischen Unternehmen und Steuerverwaltungen sowie die Prüfung der im Kodex für gute Steuerpraxis vorgesehenen Transparenzberichte werden fortgesetzt.
2. Informationsbeschaffung
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- Effiziente Nutzung der Informationen, sowohl der intern gesammelten Informationen als auch der Informationen aus dem internationalen Informationsaustausch.
- Teilnahme an Mechanismen der fortgeschrittenen Verwaltungszusammenarbeit, insbesondere an gleichzeitigen multilateralen Prüfungen und an der neuen Form der gemeinsamen Prüfungen („Joint Audits“), die in der Europäischen Union seit 2024 bestehen.
3. Schwerpunkt Unternehmensumstrukturierungen und konzerninterne Transaktionen
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- Überwachung von Unternehmensumstrukturierungen, Bewertung von Vermögensübertragungen (insbesondere immaterielle Vermögenswerte), Zahlung von Gebühren für die Übertragung immaterieller Vermögenswerte und konzerninterner Dienstleistungen.
- Analyse von wiederholten Verlustsituationen bei verbundenen Unternehmen.
- Überwachung von verbundenen Finanztransaktionen.
4. Überprüfung der Tätigkeiten von Einrichtungen, die auf funktionalen Strukturen mit geringem Risiko beruhen
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- Verstärkte Überprüfung der Strukturen sowohl in der Produktion als auch im Vertrieb.
- Angemessenheit der Bewertungsmethoden für diese Szenarien.
- Angemessenheit der verwendeten Gewinnindikatoren.
- Analyse der in diesen Indikatoren enthaltenen Elemente.
5. Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage durch die Schaffung von Strukturen im Ausland, in denen Gewinne zurückbehalten werden, die in Spanien steuerpflichtig sind.
6. Vermeidung von Doppelbesteuerung
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- Priorität hat die Beseitigung der Doppelbesteuerung aufgrund von Verrechnungspreiskorrekturen durch Verständigungsverfahren (MAPs).
- Der Einsatz von Vorabverständigungsverfahren (APAs) wird gefördert, um Rechtssicherheit in diesem Bereich zu schaffen.
7. Umfassende Verrechnungspreisstrategie
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- Die Steuerverwaltung wird die „360°-Strategie“ anwenden, die verschiedene administrative und internationale Verfahren im Bereich der Verrechnungspreise miteinander verbindet, um Steuerstreitigkeiten zu vermeiden.
8. Anpassung an internationale Standards und EU-Richtlinien
Sollten Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.