Die elektronische Rechnungsstellung steht im Mittelpunkt einer rechtlichen Entwicklung in Spanien und in der Europäischen Union. Dieser Wandel entspricht wichtigen Zielen wie der Digitalisierung von Prozessen, der Steuerkontrolle und der Bekämpfung von Zahlungsverzug. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte der jüngsten Reformen und ihre Auswirkungen auf die Unternehmensstruktur analysiert.

 

Mit der Verabschiedung des Königlichen Erlasses 1007/2023 und des Gesetzes 18/2022, dem so genannten „Create and Grow“-Gesetz, wurde ein Rahmen für die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Privatsektor geschaffen.

  1. Voraussetzungen und Fristen für die Umsetzung:
    • Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 8 Millionen Euro haben ein Jahr nach Verabschiedung der Verordnung Zeit, ihre Systeme umzustellen. Für andere Unternehmen beträgt die Frist zwei Jahre.
  2. Technische Anforderungen:
    • Elektronische Rechnungen müssen ein strukturiertes und offizielles Format haben und mit bestehenden Plattformen kompatibel sein, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
  3. Überwachung des Zahlungsverzugs:
    • Die elektronische Rechnungsstellung ermöglicht die Kontrolle der Einhaltung der Zahlungsfristen zwischen Unternehmen, die gemäß Gesetz 15/2010 auf 60 Tage festgelegt sind.
    • Nicht konforme Unternehmen werden mit dem Ausschluss von öffentlichen Subventionen und Ausschreibungen bestraft.

 

In Ergänzung zu den Bestimmungen des Gesetzes „Create and Grow“ spielt das mit dem Königlichen Erlass 1007/2023 eingeführte System VERI*FACTU eine entscheidende Rolle bei der Modernisierung der Rechnungsstellungsprozesse, indem es die Integrität der Buchhaltungs- und Steuerunterlagen gewährleistet. Seine Hauptmerkmale sind:

Die Erstellung von Fingerabdrücken (Hashes), um die Integrität der Datensätze zu gewährleisten.

  • Rückverfolgbarkeit und Speicherung der Daten in strukturierten Formaten.
  • Die Möglichkeit der Integration mit der Mehrwertsteuerregistrierung erleichtert die Einhaltung der Steuervorschriften.

 

Auch die Europäische Union steuert mit der Richtlinie 2006/112/EG und dem Projekt „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) auf eine vollständige Digitalisierung zu. Ab 2028 müssen Unternehmen in der EU elektronische Rechnungen gemäß EN 16931 ausstellen und B2B-Umsätze innerhalb von zwei Tagen melden, wodurch zusammenfassende Meldungen über ein europaweites System abgeschafft werden.

 

Die Einführung dieser Systeme stellt insbesondere für KMU und Kleinstunternehmen eine große Herausforderung dar. Sie eröffnet aber auch neue Chancen:

  • Prozessoptimierung;
  • Transparenz und Konkurrenzfähigkeit;
  • Zugang zu Subventionen und öffentlichen Aufträgen.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung eine Modernisierung der Steuersysteme darstellt und dazu beiträgt, Betrug einzudämmen und die Effizienz zu steigern. Obwohl sie für viele Unternehmen eine Herausforderung darstellen kann, bietet sie auch Chancen zur Verbesserung und Anpassung an das digitale Umfeld. Es ist wichtig, dass die Unternehmen so früh wie möglich mit den Vorbereitungen beginnen.