
Am 2. Januar wurde im spanischen Staatsanzeiger (BOE) das Organgesetz 1/2025 über Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Justiz veröffentlicht. Mit diesem Gesetz wird die Goldene Visaregelung abgeschafft und die Artikel 63 bis 67 des Gesetzes 14/2013 vom 27. September über die Unterstützung von Unternehmern und deren Internationalisierung, das die Aufenthaltsvisa für Investoren, das sogenannte Goldene Visum, regelte, werden ungültig.
Im Rahmen dieser Reform wurde eine dreimonatige Übergangsfrist festgelegt, die am 3. April 2025 endet. In dieser Zeit können interessierte Investoren weiterhin diese Genehmigungen beantragen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen und das Verfahren fristgerecht abschließen.
Das Goldene Visum, das 2013 in Spanien eingeführt wurde, ermöglichte es internationalen Investoren, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, wenn sie mindestens 500.000 Euro in Immobilien oder andere im Gesetz 14/2013 vorgesehene Investitionsmodalitäten investierten. Seit mehr als einem Jahrzehnt sind diese Visa ein strategisches Instrument, um ausländisches Kapital anzuziehen, Schlüsselsektoren wie Immobilien, Tourismus und Wirtschaft zu fördern und Spanien als attraktives Reiseziel für Nicht-EU-Bürger zu positionieren.
Die Auswirkungen dieses Programms waren besonders in Regionen wie der Costa Blanca, Katalonien, den Balearen und anderen Küstengebieten zu spüren. Die Abschaffung dieses Mechanismus entspricht jedoch einer Änderung der gesetzgeberischen Prioritäten mit dem Ziel, Spannungen auf dem Immobilienmarkt abzubauen und eine größere soziale Gerechtigkeit beim Zugang zu Wohnraum zu erreichen. Darüber hinaus betrifft diese Änderung alle im Gesetz 14/2013 vorgesehenen Investitionsgenehmigungen, nicht nur diejenigen, die sich auf Immobilieninvestitionen beziehen.
Es ist wichtig zu wissen, dass Investoren, die bereits über ein Goldenes Visum verfügen, dieses behalten und verlängern können, solange sie weiterhin die Anforderungen erfüllen.
Das arbeitsrechtliche Team von Bové Montero steht Ihnen bei Fragen zu diesem Thema gerne zur Verfügung und berät Sie individuell.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Link des Senats oder im offiziellen Text in den BOCG.Weitere Informationen finden Sie unter dem Link des Senats oder im offiziellen Text in den BOCG.