Das Schuldenmoratorium, das es Unternehmen mit pandemiebedingten Verlusten ermöglichte, ihre Liquidation zu vermeiden, läuft am 31. Dezember 2024 aus, so dass Unternehmen, deren Eigenkapital noch nicht ausgeglichen ist, gezwungen sind, eine alternative Finanzierung zu suchen, um ihre Liquidation zu vermeiden.

Die Maßnahme, die 2020 eingeführt wurde, um den Unternehmen Zeit zur Stabilisierung zu geben, setzte die Verpflichtung zur Liquidation von Unternehmen mit negativem Eigenkapital aus. Dadurch konnten viele Unternehmen die Liquidation vermeiden, obwohl ihre Bilanzen weiterhin Verluste auswiesen. Nach Ablauf des Moratoriums müssen die Unternehmen ihre Jahresabschlüsse überprüfen.

Das Schuldenmoratorium, das durch das Königliche Gesetzesdekret 20/2022 vom 27. Dezember 2022 bis Ende 2024 verlängert wurde, wurde während der Pandemie durch mehrere Dekrete eingeführt, um die von den wirtschaftlichen Verlusten durch COVID-19 betroffenen Unternehmen zu unterstützen. Eine der wichtigsten Maßnahmen war der Aufschub der Insolvenzerklärung für Unternehmen mit negativem Eigenkapital, um ihnen mehr Zeit zur Wiederherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit und zur Stabilisierung ihrer Finanzen zu geben. Dies wurde durch Verordnungen wie das Königliche Gesetzesdekret 19/2020 umgesetzt, das eine Änderung der Fristen für die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Einreichung von Körperschaftsteuererklärungen vorsieht.

Darüber hinaus wurde mit dem Königlichen Gesetzesdekret 5/2021 ein Rahmen für finanzielle Unterstützung geschaffen, der direkte Hilfslinien und einen von SEPI und COFIDES verwalteten Rekapitalisierungsfonds für lebensfähige Unternehmen vorsieht, die von der Pandemie stark betroffen sind.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle Unternehmen, die ihr Eigenkapital noch nicht wiederhergestellt haben, bis zum Ende des Geschäftsjahres 2024 wissen, welche Maßnahmen sie ergreifen können, um ihr Eigenkapital wiederherzustellen: eine Kapitalherabsetzung zur Anpassung des Eigenkapitals, eine Kapitalerhöhung, Einlagen von Gesellschaftern oder Konzernen oder Beteiligungsdarlehen, die wirtschaftlich als Eigenkapital gelten.

Autorin: Berta Piñero (Leiterin Rechnungswesen)