Am 22. März 2024 wurde die Verordnung zur Genehmigung der Formulare für die Einkommensteuererklärung und die Körperschaftsteuererklärung im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht.
Für die Einkommensteuer (IRPF) hat die Steuererklärungskampagne am 3. April begonnen; ab diesem Datum können die Steuerzahler auf ihren Entwurf und ihre Steuerdaten zugreifen und ihre Steuererklärung einreichen.
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung endet am 1. Juli, mit Ausnahme der Steuerpflichtigen, die sich für das Lastschriftverfahren entscheiden, für die die Frist am 26. Juni endet.
Grundsätzlich sind Steuerpflichtige zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit im Jahr 2023 22.000 Euro oder die Einkünfte von mehreren Arbeitgebern 15.000 Euro übersteigen (wenn die zweite und jede weitere Zahlung insgesamt mehr als 1.500 Euro betragen).
Die wichtigsten Neuerungen für das Jahr 2023 sind folgende:
Ermäßigung für den Bezug von Arbeitseinkommen:
Die Beträge, um die das Nettoeinkommen ermäßigt wird, und der Betrag, bis zu dem die Ermäßigung gewährt wird, werden angehoben.
Diese Ermäßigung gilt für Steuerpflichtige mit einem Nettoarbeitseinkommen von weniger als 19.747,50 Euro, sofern sie keine weiteren Einkünfte von mehr als 6.500 Euro (ohne Freibeträge) beziehen.
Neue Tarifstufen für Zinseinkünfte:
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wird der Steuersatz für Zinseinkünfte um eine neue Stufe erweitert und unter Hinzurechnung des nationalen und regionalen Tarifs auf 28% für Einkünfte über 300.000 Euro angehoben.
Diese Änderung gilt auch für Steuerpflichtige, die von der Sonderregelung für in das spanische Staatsgebiet entsandte Arbeitnehmer profitieren.
Selbständige:
Das Königliche Gesetzesdekret 13/2022 führt wichtige Änderungen für Selbständige ein. Die Steuererklärungspflicht gilt nun für alle Selbständigen, unabhängig vom Jahreseinkommen. Die bisherige Grenze von 1.000 Euro entfällt. Selbständige Steuerzahler, die eine vereinfachte direkte Veranlagung vornehmen, können 7 % bis zu 2.000 Euro pro Jahr für schwer belegbare Ausgaben absetzen und bis zu 4.250 Euro pro Jahr für Pensionspläne abziehen.
Abzug für Mutterschaft:
Ab dem 1. Januar 2023 können Frauen mit Kindern unter 3 Jahren, die Anspruch auf den Mindestbetrag für Nachkommen haben, einen Abzug von bis zu 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind geltend machen, sofern eine der in Artikel 81 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) festgelegten Bedingungen erfüllt ist.
Elektrofahrzeuge:
Steuerpflichtige, die im Jahr 2023 ein Elektrofahrzeug erworben haben, können 15 % des Kaufpreises einschließlich Ausgaben und Steuern absetzen. Ausgenommen sind öffentliche Zuschüsse, die für den Kauf gewährt wurden. Der maximale Abzugsbetrag beträgt 20.000 Euro.
Abzug für Investitionen in neue oder neu gegründete Unternehmen:
Investoren in neue oder neu gegründete Unternehmen können 50 % der in dieser Periode in Aktien oder Beteiligungen angelegten Beträge von der Steuer absetzen. Die Obergrenze für den Abzug liegt bei 100.000 Euro pro Jahr.
Änderungen in den Autonomen Gemeinschaften:
Schließlich ist zu beachten, dass neben den Änderungen auf Staatsebene auch Änderungen in den autonomen Regionen zu erwarten sind, die sich je nach Wohnsitz auf den Steuerzahler auswirken können.
Nachfolgend ein Überblick über die nächsten Termine für die Einkommensteuerkampagne 2023:
- April 2024: Beginn der telefonischen Terminvereinbarung.
- Mai 2024: Beginn der Abgabe der Einkommensteuererklärung über die Webseite.
- Mai 2024: Beginn der Terminvereinbarung für eine persönliche Beratung vor Ort.
- Juni 2024: Beginn der Abgabe der Einkommensteuererklärung vor Ort (Geschäftsstellen).
- Juni 2024: Stichtag für den Lastschrifteinzug für die Einkommensteuererklärung.
- Juni 2024: Ende der Terminanfrage für eine persönliche Beratung vor Ort.
- Juli 2024: Ende der Kampagne.