Wir teilen Ihnen mit, dass gestern die Verordnung HFP/792/2023 (link) veröffentlicht wurde, mit der die Beträge der Tagegelder und Reisekostenvergütungen geändert werden, indem der von der Einkommensteuer befreite Teil von 0,19 EUR/km auf 0,26 EUR/km erhöht wird.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Steuerbefreiung dieser Beträge immer von einem Reisenachweis abhängig ist.

Die Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im BOE in Kraft, d.h. am 17. Juli 2023.

Für Rückfragen oder ergänzende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren gewohnten Ansprechpartner in unserer Firma.