Am 20. Juli 2023 endet die Frist für die Einreichung der folgenden Erklärungen:
- Formular 303, vierteljährliche MwSt-Erklärung. Für Steuerpflichtige, die der sofortigen Informationsübermittlung (SII) unterliegen, endet die Frist am 31. Juli 2023.
- Formular 349 (vierteljährlich/monatlich), Zusammenfassende Meldung der innergemeinschaftlichen Umsätze.
- Formular 111 (vierteljährlich/monatlich), Einbehaltung und Abführung der Einkommensteuer auf Einkünfte aus beruflicher und gewerblicher Tätigkeit.
- Formular 115 (vierteljährlich/monatlich), Einbehaltungen und Abzüge auf Einkünfte aus der Vermietung von städtischen Immobilien.
- Formular 123 (vierteljährlich/monatlich), Einbehaltungen auf Kapitalerträge (Zinsen, ausgezahlte Dividenden usw.).
- Formular 216 (vierteljährlich/monatlich), Erklärung der Zahlungen an Nichtresidenten (Zinsen, Dividenden, Gebühren usw.).
Die Frist für die Einreichung der oben genannten Selbstveranlagungen mit Lastschriftverfahren als Zahlungsart endet am 15. Juli (vierteljährliche Verpflichtung), mit Ausnahme der monatlichen MwSt-Selbstveranlagung (Steuerpflichtige, die der SII unterliegen), die am 26. Juli endet.
Körperschaftsteuer
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Frist für die Einreichung der Körperschaftsteuererklärung 2022 für Unternehmen, deren Geschäftsjahr am 31. Dezember endet, am 25. Juli 2023 abläuft. Die elektronische Einreichung ist verpflichtend. Die Frist für die Zahlung per Lastschrift ist der 20. Juli 2023.
Für Rückfragen oder ergänzende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren gewohnten Ansprechpartner in unserer Firma.