Die Kampagne zur Einkommensteuererklärung (IRPF 2022) ist bereits angelaufen und bringt in diesem Jahr Neuerungen mit sich, die zu beachten sind und im folgenden Artikel näher erläutert werden.

Abgabefristen

Die Abgabefristen dieser Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2022 laufen vom 11. April bis zum 30. Juni 2023. Bei Zahlung per Lastschriftverfahren endet die Frist bereits am 27. Juni 2023.

Für Steuerpflichtige, die den fälligen Betrag ihrer Steuererklärung aufteilen möchten, sind zwei Zahlungen vorgesehen: Die erste Zahlung in Höhe von 60 % des geschuldeten Gesamtbetrags muss innerhalb der festgelegten Abgabefrist, d.h. bis zum 30. Juni, erfolgen, und die zweite Zahlung bis zum 7. November 2023.

Änderungen bei der Besteuerung von Pensionsplänen

Die Regierung hat im allgemeinen Staatshaushalt für 2022 neue Änderungen der allgemeinen Höchstgrenzen für die Reduzierung von Beiträgen zu den Pensionsplänen und bestimmten Rentenversicherungen eingeführt. Konkret wurde der allgemeine Höchstbetrag von 2.000 Euro im Jahr 2021 auf 1.500 Euro gesenkt.

Für die betriebliche Altersversorgung, d.h. die Altersvorsorge, die Unternehmen ihren Mitarbeitern anbieten, wurde der betriebliche Höchstbetrag auf 10.000 Euro angehoben (1.500 Euro allgemeiner Höchstbetrag + 8.500 Euro zusätzlicher Höchstbetrag). Neu an diesem zusätzlichen Höchstbetrag ist, dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, seinen Beitrag an den des Unternehmens anzupassen, sofern die Summe beider Beiträge 8.500 Euro nicht übersteigt.

Steuerermäßigungen für Sanierungsarbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden

Für das Steuerjahr 2022 wurden drei zeitlich befristete staatliche Steuerermäßigungen genehmigt, um Anreize für Investitionen in die Energieeffizienz des gewöhnlichen Wohnsitzes zu schaffen: für Wohnungen, die dauerhaft vermietetet werden oder vermietet werden sollen, und für Wohngebäude.

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei diesen Steuerermäßigungen um staatliche Abzüge handelt und daher nur die staatliche Gesamtsteuerschuld verringert wird. Bei der Steuererklärung ist daher der Abschnitt „Steuerermäßigung für Sanierungsarbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden“ auszufüllen, der die drei bestehenden Staffelungen enthält:

• Abzug von 20 % der Sanierungsarbeiten, die den Heiz- und Kühlverbrauch senken.
• Abzug von 40 % der Sanierungsarbeiten, die den Bedarf an nicht erneuerbarer Primärenergie verringern.
• Abzug von 60 % für energetische Sanierungsarbeiten an Gebäuden.

Um diese Steuerermäßigungen in Anspruch nehmen zu können, ist ein sogenannter Energieausweis erforderlich. Wenn Sie Fragen dazu haben, welche Sanierungsarbeiten zu einer Steuerermäßigung berechtigen, welche Fristen, Bemessungsgrundlagen und Abzugsprozentsätze zu beachten sind oder andere wichtige Detials wissen möchten, können Sie sich gerne über den untenstehenden Link an unser Team für Steuerangelegenheiten wenden.

Existenzminimum

Im Januar 2022 wurde eine neue Verordnung verabschiedet, die einen Kinderzuschlag für Bezieher des Existenzminimums vorsieht, die minderjährige Kinder zu versorgen haben. Dieser Zuschlag ist gemäß Artikel 7. y) des Einkommensteuergesetzes von der Einkommensteuer befreit.

Kulturgutschein für Jugendliche

Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss für Jugendliche, die im Jahr 2022 das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Gutschein hat einen Höchstbetrag von 400 Euro pro Person und gilt für den Erwerb von kulturellen Produkten und Dienstleistungen, die von Einrichtungen angeboten werden, die sich dem Programm angeschlossen haben. Steuerlich gesehen wird dieser Zuschuss für die Begünstigten in Höhe des tatsächlich verwendeten Betrags als Einkünfte aus Kapitalvermögen betrachtet.

Für weitere Informationen über die steuerlichen Neuerungen in Bezug auf die Einkommensteuererklärungen, können Sie uns gerne hier kontaktieren.