Autor: José María Bové, Vorsitzender

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Es gibt eine doppelte Überzeugung derjenigen, die glauben, dass das anorganische Wachstum spanischer Unternehmen – durch den Erwerb anderer nationaler oder internationaler Unternehmen bzw. durch Fusionen mit anderen ähnlichen Firmen – eine Option ist, die von der Geschäftswelt und den Führungskräften des Landes leider nicht wahrgenommen wird, und dass es außerdem besser ist, sich für eine Vorgehensweise zu entscheiden, die die Kontinuität der Unternehmenskultur der Gründer (natürlich verstärkt) garantiert, als für eine einfache Veräußerung von Anteilen. Ausgehend von dieser doppelten Überzeugung werden wir eine Reihe von Aspekten (wirtschaftlich, buchhalterisch, steuerlich und im Zusammenhang mit der Unternehmensführung) betrachten, die hierbei berücksichtigt werden sollten.

 

Aus wirtschaftlicher Sicht ist zu beachten, dass bei einer Fusion zwei oder mehr Unternehmen durch die Übertragung ihres Vermögens en bloc oder durch die Übernahme einer oder mehrerer Gesellschaften durch eine andere bestehende Gesellschaft zu einer einzigen Gesellschaft verschmolzen werden. In diesem Zusammenhang sieht Artikel 25 des Gesetzes 3/2009 über strukturelle Änderungen von Handelsgesellschaften vor, dass bei Fusionen der Gegenwert für die Aktien, Anteile oder Quoten der an der Fusion beteiligten Gesellschaften auf der Grundlage des tatsächlichen Wertes ihrer Aktiva und Passiva festgelegt werden muss.

 

Mit anderen Worten: Das Gesetz sieht Mechanismen vor, die sicherstellen, dass kein Aktionär seine wirtschaftlichen Rechte an dem neuen Unternehmen verliert.

 

Im Bereich des Rechnungslegungsrechts gibt es eine zweite Regulierungsstütze, die sich zusammensetzt aus dem Bilanzierungs- und Bewertungsstandard 19 des Allg. Kontenplans für Unternehmenszusammenschlüsse, dem Bilanzierungs- und Bewertungsstandard 21 des Allg. Kontenplans für Transaktionen zwischen Konzerngesellschaften, dem Beschluss des Instituts für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung (ICAC) vom 5. März 2019, der die Kriterien für die Darstellung von Finanzinstrumenten und andere Rechnungslegungsaspekte im Zusammenhang mit der handelsrechtlichen Regulierung von Kapitalgesellschaften festlegt (s. Kapitel X: Strukturelle Änderungen und Änderung des Firmensitzes), sowie Konsultationen des ICAC, enthalten in Amtsblatt (BOICAC) 85 vom März 2011 und anderen nachfolgenden BOICAC-Amtsblätterrn.

 

Außerdem ist zu beachten, dass die Auswirkungen der Fusion auf den Jahresabschluss der übernehmenden Gesellschaft von der Art der Fusion abhängen: I) Bei einer Fusion zwischen konzernfremden Unternehmen werden die erworbenen Aktiva und Passiva direkt zu ihrem beizulegenden Zeitwert in die Bilanz aufgenommen; und II) bei Fusionen zwischen Konzerngesellschaften werden die von der anderen Konzerngesellschaft übernommenen Aktiva und Passiva zu ihren historischen Anschaffungskosten beibehalten (Ziel ist es, die Erfassung von Veräußerungsgewinnen oder eines konzernintern entstandenen Firmenwerts zu vermeiden).

 

Eine dritte Regulierungsstütze – die einen (attraktiven) fusionsfördernden Rechtsrahmen bildet – ist in der so genannten Sonderregelung zur Steuerneutralität (Körperschaftsteuergesetz) verankert. Dies ermöglicht eine spätere Besteuerung möglicher Veräußerungsgewinne aus solchen Geschäften. Eine der grundlegenden Voraussetzungen, um in den Genuss dieser Regelung zu kommen, ist, dass die Umstrukturierung aus triftigen wirtschaftlichen Gründen erfolgen muss, die sie rechtfertigen.

 

Darüber hinaus sind weitere Aspekte im Zusammenhang mit Fusionen zu beachten. So sollten fusionierende Unternehmen bewertet werden – unter Ermittlung etwaiger latenter Veräußerungsgewinne – und es sollte versucht werden, sowohl Größenvorteile als auch mehrjährige Gewinn- und Verlustrechnungsprognosen zu quantifizieren, nicht zu vergessen die Planung für die Erreichung strategischer Ziele (z.B. die Eröffnung von Tochtergesellschaften im Ausland).

 

Einer der Vorteile von Fusionen im Rahmen einer Wachstumsstrategie gegenüber anderen Alternativen, wie z.B. Übernahmen oder Buyouts, besteht darin, dass Fusionen keine Vorfinanzierung erfordern. Dieser Aspekt ist sehr wichtig, umso mehr, wenn man die hohe Dekapitalisierung der spanischen KMUs bedenkt.

 

Die Unternehmensführung ist in diesem Zusammenhang ein wesentlicher Stützpfeiler, da es notwendig ist, das Managementteam, das die fusionierte Geschäftseinheit leiten wird, sowie die Rolle der Anteilseigner festzulegen, mit einem entsprechenden Protokoll, das den betrieblichen Erfordernissen des Unternehmens gerecht wird. Hinzu kommt ein Fragenkatalog, der anhand von Protokollen, die von den verschiedenen Gesellschaftern oder Aktionären zu unterzeichnen sind und die auch ihren schrittweisen Ausstieg aus dem Unternehmen sowie die Bewertung ihrer Anteile vorsehen sollten, zu analysieren ist.

 

Es ist empirisch erwiesen, dass die Größe der Unternehmen des Landes ihre Wettbewerbsfähigkeit einschränkt, ihre Internationalisierung behindert und ihren Fortbestand gefährdet. Wie wir gesehen haben, stehen uns genügend Regulierungsinstrumente zur Verfügung, um diese schädliche Dynamik zugunsten einer starken Wirtschaft umzukehren.

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