Am 23. Dezember 2022 tritt die neue Sonderregelung der Einkommensteuer für entsandte Arbeitnehmer in Kraft, auch bekannt als „Beckham-Gesetz“ oder „Beckham-Regelung“ und durch das Gesetz 28/2022 vom 21. Dezember über die Förderung des Jungunternehmen-Ökosystems eingeführt.
Die wichtigsten Änderungen der neuen Regelung sind folgende:
- Die Anzahl der Besteuerungszeiträume vor der Entsendung des Arbeitnehmers in das spanische Hoheitsgebiet, für die er keine Steuerresidenz in Spanien gehabt haben darf, wird von 10 auf 5 Jahre reduziert;
- Der subjektive Anwendungsbereich der Regelung wird auf die folgenden Fälle ausgedehnt:
- „Digitale Nomaden“: Arbeitnehmer, die sich unabhängig davon, ob sie vom Arbeitgeber dazu aufgefordert werden oder nicht, in das spanische Hoheitsgebiet begeben, um dort ausschließlich unter Einsatz von Computer-, Telematik- und Telekommunikationssystemen zu arbeiten;
- Gesetzliche Vertreter von Jungunternehmen, ungeachtet ihres prozentualen Anteils am Gesellschaftskapital, mit Ausnahme von vermögensverwaltenden Unternehmen; in diesem Fall ist es erforderlich, dass der gesetzliche Vertreter keine Beteiligung hält, die ausschlaggebend dafür ist, dass er als nahestehende Partei betrachtet wird (gleich oder mehr als 25%);
- Personen, die in Spanien eine wirtschaftliche Tätigkeit als Jungunternehmer ausüben: gemäß dem Gesetz zur Unterstützung von Jungunternehmern und deren Globalisierung (Gesetz 14/2013). Der Bezug von Einkünften, die über eine Betriebsstätte in Spanien erzielt werden, steht der Anwendung der Regelung nicht entgegen;
- Hochqualifizierte Berufstätige: Sie erbringen Dienstleistungen für Jungunternehmen oder führen Ausbildungs-, Forschungs-, Entwicklungs- oder Innovationstätigkeiten durch und erhalten eine Vergütung, die insgesamt mehr als 40 % ihres Gesamteinkommens ausmacht (geschäftlich, beruflich oder aus persönlicher Arbeit). Der Bezug von Einkünften, die über eine Betriebsstätte in Spanien erzielt werden, steht der Anwendung der Regelung nicht entgegen;
- Familienangehörige: Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren bzw. Kinder jeden Alters, wenn sie geschäftsunfähig sind, die mit dem Entsandten in das spanische Hoheitsgebiet reisen, sofern sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen.
- Nicht nur die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern auch alle Einkünfte aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die als unternehmerische Tätigkeit eingestuft wird, gelten als im spanischen Hoheitsgebiet erzielt.
- Einkommen aus Sachleistungen gemäß Artikel 14.1.a) der überarbeiteten Fassung des Gesetzes der Einkommensteuer für Nicht-Residenten (d. h. Sachleistungen, die gemäß Artikel 42.3 des Gesetzes der Einkommensteuer befreit sind) werden von der Steuer befreit.
Diese Änderungen stellen eine allgemeine Verbesserung der Beckham-Regelung dar und dürften die Attraktivität Spaniens bei der Anwerbung internationaler Talente erhöhen.