Am Donnerstag legte die Regierung ein Paket von steuerlichen Maßnahmen vor, die ab 2023 in Kraft treten sollen. Diese Maßnahmen umfassen sowohl strukturelle Änderungen als auch vorübergehende Maßnahmen für die Jahre 2023 und 2024. Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung einiger dieser Maßnahmen.
- Einkommensteuer (IRPF)
Um die steuerliche Diskrepanz zwischen Arbeits- und Kapitaleinkommen zu verringern, ist eine Erhöhung der Steuersätze auf Spareinkommen (d.h. Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne usw.) geplant. Die folgenden Tabellen zeigen die aktuellen und die ab 2023 vorgesehenen neuen Steuersätze.
Aktuelle Steuersätze auf Spareinkommen
Zu versteuernde Spareinkünfte | Einkommensteuerschuld | Rest des zu versteuernden Einkommens | Steuersatz |
0,00 | 0,00 | 6.000,00 | 19% |
6.000,00 | 1.140,00 | 44.000,00 | 21% |
50.000,00 | 10.380,00 | 150.000,00 | 23% |
200.000,00 | 44.800,00 | darüber hinaus | 26% |
Steuersätze auf Spareinkommen ab 2023
Zu versteuernde Spareinkünfte | Gesamtsteuerschuld | Rest des zu versteuernden Einkommens | Steuersatz |
0,00 | 0,00 | 6.000,00 | 19% |
6.000,00 | 1.140,00 | 44.000,00 | 21% |
50.000,00 | 10.380,00 | 150.000,00 | 23% |
200.000,00 | 44.800,00 | 100.000,00 | 27% |
300.000,00 | 71.800,00 | darüber hinaus | 28% |
Andererseits wird die Einkommensgrenze für die Anwendung der in Art. 20 des Einkommenssteuergesetzes festgelegten Ermäßigung für die Erzielung von Arbeitseinkommen auf 21.000 Euro brutto angehoben.
Außerdem werden die abzugsfähigen Ausgaben, die für Selbstständige, die im Rahmen des direkten Veranlagungssystems Steuern zahlen, nur schwer zu rechtfertigen sind, von 5 % auf 7 % angehoben. Darüber hinaus wird ein zusätzlicher Abschlag von 5 % auf die Nettorendite der Module erhoben.
- Körperschaftsteuer (IS)
Bei der Körperschaftsteuer wird die Möglichkeit der Verrechnung von steuerlichen Verlusten von Tochtergesellschaften in Konzernen, die nach der besonderen Steuerkonsolidierungsregelung besteuert werden, auf 50 % begrenzt Diese Maßnahme ist vorübergehend.
Andererseits wird der nominale Körperschaftsteuersatz für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als einer Million Euro vorübergehend von 25 % auf 23 % gesenkt.
- Solidaritätssteuer für Reiche
Auf Vermögenswerte, die 3 Mio. ¤ übersteigen, wird eine vorübergehende Steuer erhoben. Der Steuersatz liegt zwischen 1,7 % und 3,5 %, wie aus der folgenden Tabelle hervorgeht:
Vermögen in Euro | Steuersatz |
Zwischen 3 und 5 Mio. | 1,7% |
Zwischen 5 und 10 Mio. | 2,1% |
Über 10 Mio. | 3,5% |
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist der für die Vermögensteuer gezahlte Betrag bei der neuen Solidaritätssteuer abzugsfähig.