crea y crece

 

Das spanische Abgeordnetenhaus bewilligt das Gesetz zur Gründung und zum Wachstum von Unternehmen („Ley Crea y crece“), eine der wichtigsten Reformen des spanischen Konjunkturprogramms. Zwar stehen die Veröffentlichung im spanischen offiziellen Staatsanzeiger (BOE) und das anschließende Inkrafttreten des Gesetzes noch aus, aber die behandelten Themen sind unter anderem folgende:

 

Gründung von Unternehmen

Für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung entfällt das erforderliche Stammkapital von 3.000,- Euro und das Mindestkapital wird nun auf 1 Euro festgelegt. Allerdings müssen mindestens 20 % der seit der Gründung des Unternehmens erzielten Gewinne einer gesetzlichen Rücklage zugeführt werden, bis diese zusammen mit dem Stammkapital 3.000 Euro erreicht.

Um Zeit und Kosten zu sparen, besteht die Möglichkeit, ein Unternehmen vollständig zu gründen und dabei die mit der Betriebsaufnahme verbundenen Formalitäten über das Informationszentrum und Netz für die Gründung von Unternehmen (CIRCE) abzuwickeln.

 

Elektronische Rechnungsstellung

B2B: Die elektronische Rechnungsstellung wird bei allen Geschäftsbeziehungen obligatorisch.

B2C: Unternehmen, die Dienstleistungen für Privatpersonen erbringen, müssen im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen mit natürlichen Personen elektronische Rechnungen ausstellen und versenden, sofern letztere dies ausdrücklich gewünscht oder zugestimmt haben. Reisebüros, Verkehrsbetriebe und Einzelhändler sind hingegen nur dann zur Ausstellung elektronischer Rechnungen verpflichtet, wenn der Vertrag auf elektronischem Wege geschlossen wurde.

Es wird auf die bestehenden Subventionsprogramme hingewiesen, die die Digitalisierung erleichtern sollen, insbesondere das Digital-Toolkit-Programm (Fördermittel von mehr als 3 Milliarden Euro). Die Unternehmen müssen ihre Lage analysieren und ihren Digitalisierungsbedarf ermitteln, einschließlich der Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung. Diese Fördermittel sollten kleineren Unternehmen eine Übergangszeit zur Anpassung ermöglichen und die notwendige Unterstützung bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung gewährleisten.

 

Maßnahmen zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs

Unternehmen, die die Zahlungsfristen nicht einhalten, haben keinen Zugang zu öffentlichen Subventionen und können auch nicht als mitwirkende Einrichtung für den Geschäftsverkehr auftreten.

Die Regierung wird innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes eine staatliche Beobachtungsstelle für private Zahlungsverzüge einrichten. Die Beobachtungsstelle wird die Zahlungsfristen und den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr überwachen und bewährte Praktiken in diesem Bereich fördern, beispielsweise durch Sensibilisierungskampagnen.

 

Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierung

Es sind Maßnahmen vorgesehen, um die Finanzierungsinstrumente für das Unternehmenswachstum auszubauen und alternative Finanzierungsmechanismen wie Crowdfunding, gemeinsame Anlagen und Risikokapital flexibler zu gestalten.

 

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