Geschäftsführer von Handelsgesellschaften: Anwendung der Steuerbefreiung für Arbeitseinkommen, das für tatsächlich im Ausland ausgeübte Tätigkeiten bezogen wird
Artikel 7.p) des spanischen Einkommensteuergesetzes
Am 4. November 2021 erließ der Oberste Gerichtshof von Katalonien ein interessantes Urteil, das wir kurz kommentieren wollen, da es zweifelsohne von praktischer Bedeutung ist. Der Gerichtshof hatte zu entscheiden, ob die Verweigerung der in Artikel 7.p) des spanischen Einkommensteuergesetzes vorgesehenen Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten einer natürlichen Person aufgrund ihres Status als Geschäftsführer mit dem Gesetz in Einklang steht.
Der Gerichtshof entschied zugunsten des Steuerpflichtigen und begründete dies damit, dass die Beschränkung der Anwendung der Steuerbefreiung auf die Fälle von Einkünften, die im Ausland im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses erzielt werden, bedeutet, dass eine Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorausgesetzt wird, die vom Gesetz nicht verlangt wird und seinem Zweck, nämlich der Internationalisierung der in Spanien ansässigen Talente, nicht gerecht wird.
Wir erinnern daran, dass der Freibetrag bis zu 60.100 Euro pro Jahr betragen kann.
Wir sind gespannt auf die endgültige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu dieser lange diskutierten Frage.