Der EuGH verurteilt Spanien wegen Formular 720
Der Europäische Gerichtshof hat soeben sein Urteil zur Erklärung über die im Ausland belegenen Vermögenswerte und Rechte (Formular 720) veröffentlicht. Mit diesem Urteil verurteilt der EuGH Spanien, weil es seinen Verpflichtungen in Bezug auf den freien Kapitalverkehr nicht nachgekommen ist.
Seit 2012 hatte der spanische Gesetzgeber eine Liste mit sehr ungünstigen steuerlichen Folgen für diejenigen Steuerpflichtigen festgelegt, die das Formular 720 nicht, nicht rechtzeitig oder mit Fehlern eingereicht hatten.
Der Gerichtshof ist jedoch der Ansicht, dass die Nichtanwendbarkeit der Verjährungsfrist rechtswidrig ist, und hält das Strafmaß von 150 % sowie die formellen Sanktionen des Formulars selbst für unverhältnismäßig.