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Haben Sie mehr als 250 Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen? Dann sind Sie sicherlich dazu verpflichtet, die Erklärung über nichtfinanzielle Informationen (NFE) abzugeben. Wir erläutern die wichtigsten Aspekte dieses Gesetzes und helfen Ihnen bei der Einreichung der Erklärung.

 

In den letzten Jahren ist die Nachfrage von Investoren, Verbrauchern und der Gesellschaft im Allgemeinen nach mehr Transparenz gewachsen. Dies hat viele Unternehmen dazu veranlasst, Informationen über Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung von Unternehmen in ihre Geschäfts- und Jahresberichte aufzunehmen und damit Finanzinformationen zu ergänzen. Die spanischen Rechtsvorschriften selbst haben mit dem Gesetz 11/2018 über nichtfinanzielle Informationen und Diversität dazu beigetragen, diesen neuen Informationsbedarf zu erhöhen.

 

  • Was ist eine nichtfinanzielle Erklärung (NFE)?

Im Großen und Ganzen fasst die NFE die Politik der sozialen Verantwortung des Unternehmens zusammen. Das Dokument sollte zumindest Informationen über Umwelt-, Sozial- und Personalfragen, die Achtung der Menschenrechte, die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie die Verpflichtungen des Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung enthalten. Darüber hinaus sollte für jeden der im Bericht enthaltenen Punkte eine Reihe von Schlüsselindikatoren bereitgestellt werden. Die NFE sollte von der Unternehmensleitung formuliert und von einem unabhängigen Experten, z. B. einem Abschlussprüfer, überprüft werden.

 

  • Für welche Unternehmen gilt das Gesetz über die nichtfinanzielle Berichterstattung?

Die erste Voraussetzung für ein Unternehmen, das zur Erstellung der NFE verpflichtet ist, ist, dass es mindestens 250 Beschäftigte hat. Das nächste Kriterium ist, dass sie entweder 1) als Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten oder 2) die folgenden Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt haben müssen:

  • Vermögenswerte von über 20 Millionen Euro.
  • Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro.

  

  • Was ist mit Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne?

Bei ausländischen Konzernen ist die spanische Tochtergesellschaft (oder der spanische Teilkonzern) verpflichtet, die NFE gemäß den spanischen Vorschriften zu veröffentlichen. Die spanische Tochtergesellschaft hat daher zwei Möglichkeiten, die Vorschriften einzuhalten:

  1. Erstellung einer vollständigen individuellen NFE; oder
  2. Erstellung einer ergänzenden NFE zur NFE des Konzerns, welche die in den spanischen Vorschriften geforderten zusätzlichen Informationen enthält.

 

  • Stehen Sie vor der Herausforderung, die NFE zum ersten Mal zu erstellen und einzureichen?

Die erstmalige Erstellung des Berichts kann etwas heikel sein, da es sich um eine neue Verpflichtung handelt, die verschiedene Bereiche der Organisation betrifft und unterschiedliche Methoden zur Informationsbeschaffung erfordert. Aus diesem Grund ist das erste Jahr von entscheidender Bedeutung und sollte als Referenz dienen, um den Bericht zu strukturieren, Kommunikationskanäle mit den Stakeholdern einzurichten und die Prozesse zur Datenerfassung zu definieren, was die Arbeit in den kommenden Jahren sicherlich erleichtern wird.

 

Wenden Sie sich an das Team von Bové Montero y Asociados, das Sie bei der Erstellung der NFE gerne unterstützt.

Monica Bové

Monica Bové, Unternehmensberaterin

monicabove@bovemontero.com

 

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