fraude fiscal

 

 

Neues Gesetz über Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug[1]

 

Kürzlich wurde das neue Betrugsbekämpfungsgesetz veröffentlicht, das einerseits das Recht der Europäischen Union („EU„) zu Steuervermeidungspraktiken umsetzt und andererseits Änderungen einführt, die darauf abzielen, Parameter der Steuergerechtigkeit festzulegen und Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Betrug durch Stärkung der Steuerkontrolle zu erleichtern.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen, die in dem oben genannten Gesetz vorgesehen sind.

 

 

KÖRPERSCHAFTSTEUER

 

  • Exit Tax

Wenn ein in Spanien steuerlich ansässiges Unternehmens seinen Steuersitz in einen anderen EU-Mitgliedstaat verlegt, kann es die Zahlung der Wegzugsteuer (Exit Tax) auf einen Zeitraum von fünf Jahren aufteilen. Diese Maßnahme ändert die bisherige Option, bei der die Zahlung bis zur Veräußerung der betroffenen Vermögenswerte aufgeschoben werden konnte.

 

  • Hinzurechnungsbesteuerung (CFC rules)

Die spanischen CFC-Regeln umfassen nun auch Einkünfte aus Betriebsstätten im Ausland, wobei die Möglichkeit der Inanspruchnahme der in Artikel 22 des spanischen KStG[2] vorgesehenen Steuerbefreiung entfällt.

Neue Arten von passiven Einkünften wurden in die Liste aufgenommen: (i) Versicherungs-, Kredit- und Leasinggeschäfte sowie andere Finanztätigkeiten mit Ausnahme von Einkünften aus der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit und (ii) Geschäfte mit Waren und Dienstleistungen mit verbundenen Personen oder Unternehmen, bei denen das in Spanien ansässige Unternehmen nur einen geringen oder gar keinen wirtschaftlichen Wert besteuert.

Der Hinweis auf die Nichtanrechnung von Dividenden und Kapitalgewinnen aus der Beteiligung am Kapital oder an den Eigenmitteln von Unternehmen, die mindestens 5% des Kapitals eines Unternehmens ausmachen, wurde gestrichen. [3] Mit anderen Worten, Dividenden und Kapital, das von der ausländischen Gesellschaft generiert wird, unterliegen nun den neuen CFC-Regeln.

Die CFC-Regeln kommen nicht zur Anwendung, wenn das ausländische Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat ansässig oder Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist und eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder alternativ ein Organismus für gemeinsame Anlagen ist, der der OGAW-Richtlinie unterliegt.

 

  • SICAVs

Damit eine SICAV (Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) den Steuersatz von 1% in Anspruch nehmen kann, muss sie mindestens 100 Anteilseigner geben. Zu diesem Zweck werden nur diejenigen Anteilseigner berücksichtigt, die Anteile im Wert von 2.500 EUR oder mehr halten.

 

 

EINKOMMENSTEUER FÜR NICHTRESIDENTEN

 

  • Exit Tax

Es gibt Änderungen, die mit den Ausführungen im Abschnitt über die Körperschaftsteuer übereinstimmen, jedoch Betriebsstätten von gebietsfremden Unternehmen in Spanien betreffen.

 

  • Repräsentant

Die Verpflichtung für in der EU ansässige Unternehmen, die in Spanien über eine Betriebsstätte tätig sind, einen Steuervertreter zu bestellen, entfällt. Mit den neuen Maßnahmen müssen EU-Unternehmen, die eine Zweigniederlassung in Spanien haben (oder andere Formen von Betriebsstätten), keinen Vertreter in Spanien für Einkommenssteuerzwecke benennen.

 

 

EINKOMMENSTEUER

  • Erbverträge

Empfänger von Vermögenswerten durch besondere Erbverträge mit Auswirkungen auf die Gegenwart behalten den Wert und die Haltedauer der angenommenen Vermögenswerte bei, wenn diese innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss des Erbvertrags oder nach dem Tod des Erblassers übertragen werden (d. h. der Empfänger profitiert nicht von der Wertsteigerung).

 

  • ETF – Steueraufschubregelung

Spanische ETFs werden wie ausländische ETFs behandelt, unabhängig davon, wo sie notiert sind. Investitionen (oder Reinvestitionen) in solche Vermögenswerte können daher nicht in den Genuss der spanischen Steueraufschubregelung kommen, die für Reinvestitionen in Investmentfonds vorgesehen ist.

 

  • CFC-Regeln

Es gibt ähnliche Änderungen wie im Abschnitt über die Körperschaftsteuer.

 

 

ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER

 

  • Marktwert und Referenzwert

Der Begriff „Sachwert“ wird durch den Begriff „Wert“ ersetzt. Unter dem Begriff „Wert“ wird in der Regel der Marktwert verstanden. Im Falle von Immobilienvermögen wird jedoch davon ausgegangen, dass der Marktwert der von der Generaldirektion des Katasters veröffentlichte Marktbezugswert ist. Wenn dieser nicht veröffentlicht wurde, kann der Marktwert anhand anderer rechtlich zulässigen Mittel nachgewiesen werden.

 

  • Nicht-Residenten

Die EU-Rechtsprechung ist so in das spanische Recht integriert, dass Nicht-Residenten (d.h. EU-Residenten und erstmals auch Nicht-EU-Residenten) von der Anwendung der regionalen Gesetzgebung profitieren können.

 

 

VERMÖGENSTEUER

 

  • Immobilien

Die Vorschriften der Vermögensteuer sehen vor, dass Immobilien mit dem höchsten der folgenden drei Werte angesetzt werden: (i) der Katasterwert, (ii) der von den Steuerbehörden für andere Abgaben „ermittelte“ oder festgestellte Wert oder (ii) der Preis, die Gegenleistung oder der Wert des Erwerbs. Neu ist hier die Tatsache, dass der von den Behörden festgelegte Referenzwert für die Zwecke von Punkt (ii) oben herangezogen werden kann.

Dieser Referenzwert ist jedoch erst dann für die Vermögensteuer anwendbar, wenn die Immobilie übertragen wurde und der Erbschaft- und Schenkungsteuer oder der Grunderwerbsteuer/Stempelsteuer unterliegt, da erst dann der Referenzwert zur Anwendung kommt. Der vermögensteuerliche Referenzwert gilt also nicht automatisch für Immobilien, die vor dem Inkrafttreten dieser neuen Änderungen erworben wurden.

 

  • Unit Linked

Bei der Berechnung des Wertes von unkündbaren Lebensversicherungen wird eine Neuerung eingeführt. Konkret wird die Versicherung, wenn der Versicherungsnehmer das Rückkaufsrecht nicht ausüben kann, mit dem Wert der Deckungsrückstellung zu diesem Zeitpunkt in der Steuerbemessungsgrundlage des Versicherungsnehmers bemessen. [4]

 

  • Nicht-Residenten

Gebietsfremde Steuerpflichtige können die Vorschriften der Autonomen Gemeinschaft anwenden, in der sich der höchste Wert der Vermögenswerte und Rechte befindet, die im spanischen Hoheitsgebiet liegen, ausgeübt werden können oder erfüllt werden müssen. Wie im Fall der oben erwähnten Erbschaft- und Schenkungsteuer ermöglicht diese Neuerung also auch Nicht-EU-Residenten, von der regionalen Gesetzgebung zu profitieren.

 

 

Vermögensübertragungsteuer und Steuer für juristisch dokumentiert Rechtsakte (ITPAJD)

 

  • Marktwert und Referenzwert

Der Begriff „Sachwert“ wird durch den Begriff „Wert“ ersetzt. Unter dem Begriff „Wert“ wird in der Regel der Marktwert verstanden. Im Falle von Immobilienvermögen wird jedoch davon ausgegangen, dass der Marktwert der von der Generaldirektion des Katasters veröffentlichte Marktbezugswert ist. Wenn dieser nicht veröffentlicht wurde, kann der Marktwert anhand jedes gesetzlich zulässigen Beweismittels bestimmt werden. Artikel 314 des Wertpapiergesetzes wird in diesem Sinne aktualisiert.[5]

 

 

ALLGEMEINES STEUERGESETZ

 

  • Zuschläge für verspätete Einreichung

Es wird eine neue Methode zur Berechnung von Zuschlägen für verspätete Einreichung eingeführt. Der Zuschlag beträgt 1% zuzüglich 1% für jeden vollen Monat der Verspätung, mit dem die Selbstveranlagung eingereicht wird. Nach 12 Monaten erhöht sich der Zuschlag auf 15% zuzüglich der entsprechenden Verzugszinsen.

 

  • Ermäßigung von Geldstrafen

Im Falle von einvernehmlichen Vereinbarungen können die Geldstrafen um 65 % reduziert werden.[6]

Die Ermäßigungen für sofortige Zahlungen wurden, solange keine Ansprüche gegen die Veranlagungen oder die Strafen geltend gemacht werden, auf 40% festgesetzt.[7]

 

  • Einleitung von Bußgeldverfahren

Die Frist zur Einleitung von Bußgeldverfahren wird auf 6 Monate verlängert (bisher waren es 3 Monate).

 

 

BARZAHLUNGEN

 

  • Herabsetzung der Höchstbeträge

Der Höchstbetrag für Barzahlungen wird von 2.500 EUR auf 1.000 EUR gesenkt, wenn eine der beteiligten Parteien als Unternehmer oder als Gewerbetreibender auftritt. Dieser Betrag beläuft sich auf 10.000 EUR (bisher 15.000 EUR), wenn es sich bei dem Zahler um eine natürliche Person handelt, die nachweisen kann, dass sie ihren Steuersitz nicht in Spanien hat und nicht als Unternehmer oder Gewerbetreibender handelt.

 

 

FORMULAR 720

 

  • Kryptowährungen

Im Ausland gehaltene virtuelle Währungen sind in die Informationsmeldung über im Ausland gehaltene Vermögenswerte und Rechte aufzunehmen.

 

 

STEUEROASEN

 

Die Liste der Länder oder Gebiete, die als nicht kooperative Gerichtsbarkeit gelten, kann durch Ministerialerlaß aktualisiert werden.

 

 

LOKALE GEWERBESTEUER

 

Für die 1-Million-Euro-Befreiung wird der Umsatz der Gruppe herangezogen (Artikel 42 des spanischen Handelsgesetzbuches), unabhängig davon, ob die Gruppe einen konsolidierten Abschluss erstellt.

 

 

[1] Gesetz 11/2021 vom 9. Juli über Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016, zur Festlegung von Vorschriften gegen Steuervermeidungspraktiken, die sich unmittelbar auf das Funktionieren des Binnenmarktes auswirken, zur Änderung verschiedener Steuervorschriften und zur Regulierung von Glücksspielen („Betrugsbekämpfungsgesetz„).

[2] Gesetz 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer (span. “KStG”).

[3] Zusammen mit der jüngsten Änderung der Freistellungsregelung nach Artikel 21, wonach die Steuerbefreiung auf 95 % angehoben wird, wenn die Dividende an das in Spanien ansässige Unternehmen ausgeschüttet wird, könnte eine Doppelbesteuerung entstehen.

[4] Diese Maßnahme ist umstritten, da sie ein Vermögen der Besteuerung unterwirft, das der Versicherungsnehmer nicht besitzt und über das er nicht verfügen kann (und in vielen Fällen auch nicht wird). Diese Maßnahme könnte gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstoßen.

[5] Königliches Gesetzesdekret 4/2015 vom 23. Oktober zur Genehmigung des überarbeiteten Textes des Gesetzes über den Wertpapierhandel (“Ley Mercado de Valores”).

[6] Zuvor betrug die Ermäßigung von Geldstrafen 50%.

[7] Zuvor betrug die Ermäßigung 25%.