Equality
  • Die Pflicht zur Führung eines Gehaltsregisters in Unternehmen tritt am 14. April in Kraft.
  • Die Pflicht zur Aufstellung eines Gleichstellungsplans und Durchführung einer Gehaltsprüfung in Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern trat im März 2021 in Kraft.

 

Im März 2019 wurde das königliche Gesetzesdekret 6/2019 veröffentlicht, das alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern dazu verpflichtet, einen Gleichstellungsplan zu implementieren. Das Gesetz führte eine Reihe von neuen Merkmalen ein, die schrittweise durchgesetzt werden sollen, abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter in der Belegschaft eines Unternehmens.

Die Verpflichtung zur Umsetzung eines Gleichstellungsplans betrifft derzeit Unternehmen mit mindestens 150 Mitarbeitern, wobei die Schwelle bis März 2021 auf 100 Mitarbeiter und im März 2022 auf 50 Mitarbeiter gesenkt werden soll.

Der Inhalt der Gleichstellungspläne, sowie unter anderem auch der Gehaltsprüfungen, sollte jedoch nachträglich noch angepasst werden.

In diesem Zusammenhang wurden am 14. Oktober letzten Jahres die königlichen Dekrete 901/2020 und 902/2020 zur Ausarbeitung und Regelung von Gleichstellungsplänen veröffentlicht, mit denen neue und wichtige Verpflichtungen für Unternehmen eingeführt und Fristen für die Einhaltung festgelegt wurden.

Das königliche Dekret 901/2020, das die Gleichstellungspläne und deren Registrierung regelt, trat am 14. Januar 2021 in Kraft und verpflichtet die betroffenen Unternehmen, einen inhaltlich angepassten Gleichstellungsplan aufzustellen.

Es enthält auch Details zu den wichtigsten Aspekten, die bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Gleichstellungsplänen zu beachten sind. Die Verordnung legt die Mindestanforderungen in Bezug auf den Inhalt, die Art und Weise der Mitarbeiterberechnung, die Verpflichtung zur Durchführung einer Entgeltprüfung im Rahmen des Plans, die Umsetzungsfristen, die Kompetenzen des Verhandlungsausschusses sowie seine Gültigkeitsdauer, die vier Jahre nicht überschreiten darf, fest.

Andererseits tritt am 14. April 2021 das königliche Dekret 902/2020 zur Lohngleichstellung in Kraft und verpflichtet alle Unternehmen, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, ein Gehaltsregister gemäß der neuen Gesetzgebung zu führen.

Diese Pflicht besteht in der Durchführung einer Entgeltanalyse für die gesamte Belegschaft des Unternehmens. Sie sollte nach Geschlecht differenziert sein und die durchschnittlichen Gehälter, Zuschläge und Zusatzleistungen enthalten, um sicherzustellen, dass die Politik der Lohngleichstellung im Unternehmen tatsächlich umgesetzt wird. Das Register sollte eine geschätzte Dauer von einem Jahr haben.

Das Team von Bové Montero y Asociados steht Ihnen zur Verfügung, um alle Zweifel oder Fragen zu besprechen, die Sie in dieser Hinsicht haben könnten. Wir können Ihrem Unternehmen helfen, einen Gleichstellungsplan aufzustellen und umzusetzen sowie ein Gehaltsregister auszuarbeiten, um die neuesten arbeitsrechtlichen Vorschriften zu erfüllen.

 

Wie können wir Ihnen helfen?

José Luis Gómez

José Luis Gómez, Leiter der arbeitsrechtlichen Abtlg. Barcelona
Email: jlgomez@bovemontero.com
Tel.: +34 932 18 07 08

Yolanda Pueyo

Yolanda Pueyo, Leiterin der arbeitsrechtlichen Abtlg. Madrid
Email: ypueyo@bovemontero.com
Tel.: +34 915 61 54 14