Am 19. November fand die erste virtuelle Veranstaltung der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung (DSJV) statt, ein historischer Meilenstein für die Vereinigung. So wurde ein Webinar über die „Grenzüberschreitenden steuerlichen Aspekte der Telearbeit“ organisiert. Monica Weimann, Präsidentin der DSJV, begrüßte die mehr als 100 Teilnehmer und erläuterte, was die neuen Herausforderungen des Verbands sind und woran sie gerade arbeiten. Lutz Carlos Moratinos Meissner, Generalsekretär der DSJV, führte die Vortragenden ein und moderierte die Sitzung. Andreu Bové, Partner von Bové Montero in Madrid, und Frank Behrenz, Steuerberater von Crowe Kleeberg in München, waren die Vortragenden dieser Sitzung, in der sie die einzelnen Vorschriften der Königlichen Gesetzesverordnung 28/2020 über Fernarbeit für Unternehmen und ihre Mitarbeiter analysierten, die sich für die Einführung der Telearbeit entscheiden – eine Art der Arbeitsorganisation, die vor COVID-19 in Spanien wenig verbreitet war. Ein Webinar, das zweifelsohne interessant und notwendig war, nicht zuletzt wegen der neuen Zweifel, die hinsichtlich der Auswirkungen der Telearbeit auf arbeits- und steuerrechtlicher Ebene aufgetreten sind. Die neuen steuerlichen (und sozialversicherungsrechtlichen) Verpflichtungen wurden aus einer spanisch-deutschen Perspektive analysiert.
Die 1984 in Bonn gegründete DSJV vereint derzeit mehr als 1. 000 Mitglieder aus allen Rechts- und Wirtschaftsbereichen, sowohl in Deutschland als auch in Spanien. Sie trägt zur Vertiefung der Kenntnisse über die jeweiligen Rechtsordnungen bei und fördert die bilateralen Beziehungen ihrer Mitglieder. Bové Montero y Asociados ist ein sehr aktives Mitglied und nimmt an sämtlichen von der Vereinigung organisierten Veranstaltungen teil.