Petra Schmidt articulo

 

Familienunternehmen landen in Spanien

Autorin: Petra Schmidt. Direktorin des Büros von Bové Montero y Asociados in Palma de Mallorca

 

Obwohl durch die im “Beckham-Gesetz” (2015) eingeführten Änderungen die steuerliche Attraktivität Spaniens im Vergleich zu anderen Ländern in gewissem Maße nachgelassen hat, ist es doch so, dass das Land – trotz der aktuellen wirtschaftlichen Situation – für Ausländer als Wohnsitzland attraktiv ist. Wenn eine vermögende Privatperson jedoch beschließt, den Steuerwohnsitz nach Spanien zu verlegen, sollte zunächst ihre Vermögens- und Einkommensstruktur überprüft werden, um das Steuerrisiko einzuschätzen, da derzeit Sonnen- und Strandregionen eine wahre Steuerhölle sein können, während andere Gemeinden als Steuerparadies gelten.

Viele Menschen, die in Spanien leben möchten, möchten dies in einer Küstenregion und auf steuerlich effiziente Weise tun. Nun, die gute Nachricht ist, dass man in den höchst besteuerten Regionen Spaniens mit großem Vermögen leben kann. Um zu verstehen, wie vermögende Privatpersonen mit der hohen Besteuerung umgehen, muss man herausfinden, wie sie ihr persönliches und geschäftliches Vermögen strukturiert haben.

Was Immobilieninvestitionen und Beteiligungen an aktiven Unternehmen (Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen) anbelangt, so profitieren vermögende Privatpersonen von der steuerlichen Regelung von Familienunternehmen. Diese Regelung kennt man im Steuerbereich als Steuermaßnahmenpaket, das die Besteuerung auf den Besitz und die Übertragung von Aktien oder Beteiligungen an Familienunternehmen verringern und verhindern soll, dass das reibungslose Funktionieren und der Fortbestand von Familienunternehmen durch Steuern beeinträchtigt oder behindert wird.

Die Steuervorteile der Regelung bestehen in der vollständigen oder teilweisen Befreiung von der Vermögensteuer für das Halten der Anteile, in der vollständigen oder teilweisen Ermäßigung der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Schenkungen, Erbschaften oder Vermächtnisse dieser Anteile und in der völligen Nichtbesteuerung bei der Einkommensteuer auf den Gewinn aus der Schenkung dieser Anteile. Voraussetzung dafür ist, dass der Steuerzahler mindestens 5% des Unternehmens oder 20% gemeinsam mit anderen Familienmitgliedern (Familiengruppe) besitzt, dass der Steuerzahler oder eines der Mitglieder der Familiengruppe tatsächlich Managementfunktionen im oben genannten Unternehmen ausübt und dafür eine Vergütung erhält, die mehr als 50% des gesamten Geschäfts- und Arbeitseinkommens ausmacht, und dass das Unternehmen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.