Spanisches Königliches Gesetzesdekret RDL 19/2020: wichtigste steuer- und handelsrechtliche Änderungen
Von Bové Montero y Asociados aus fassen wir die wichtigsten steuer- und handelsrechtlichen Änderungen zusammen, die im Königlichen Gesetzesdekret 19/2020 vom 26. Mai 2020 verabschiedet wurden, von denen wir folgende hervorheben möchten:
- Fristen für die Aufstellung und Genehmigung des Jahresabschlusses
- Hinterlegung des Jahresabschlusses beim Handelsregister
- Stundung der Steuerschulden
- Körperschaftssteuererklärung
Sie können diese Informationen in Ihrer gewünschten Sprache abrufen: Deutsch – Spanisch – Englisch – Französisch
Gerne steht Ihnen das Team von Bové Montero y Asociados zur Klärung jeglicher Rückfragen in dieser Angelegenheit sowie zur weiteren Unterstützung in allen anderen Belangen zur Verfügung.