Spanisches Königliches Gesetzesdekret RDL 19/2020: wichtigste steuer- und handelsrechtliche Änderungen

 

Von Bové Montero y Asociados aus fassen wir die wichtigsten steuer- und handelsrechtlichen Änderungen zusammen, die im Königlichen Gesetzesdekret 19/2020 vom 26. Mai 2020 verabschiedet wurden, von denen wir folgende hervorheben möchten:

  • Fristen für die Aufstellung und Genehmigung des Jahresabschlusses
  • Hinterlegung des Jahresabschlusses beim Handelsregister
  • Stundung der Steuerschulden
  • Körperschaftssteuererklärung

 

Sie können diese Informationen in Ihrer gewünschten Sprache abrufen:  DeutschSpanischEnglischFranzösisch

 

Gerne steht Ihnen das Team von Bové Montero y Asociados zur Klärung jeglicher Rückfragen in dieser Angelegenheit sowie zur weiteren Unterstützung in allen anderen Belangen zur Verfügung.