
Finanzierung in Zeiten von COVID-19
Seit Montag, dem 6. April 2020 können Unternehmer die neuen, vom spanischen Offiziellen Kreditinstitut (ICO) garantierten Finanzierungslinien in Anspruch nehmen. Diese Maßnahme aktiviert die erste Tranche über 20 Milliarden Euro der Garantielinie in Höhe von 100 Milliarden Euro, die die Regierung genehmigt hat, um den Mangel an Liquidität nach dem COVID-19 zu beheben.
- Wie funktioniert es?
Die Unternehmer müssen sich an die Finanzinstitute wenden, die eine Kooperationsvereinbarung mit dem ICO unterzeichnet haben. Das Finanzinstitut entscheidet über die Gewährung der entsprechenden Finanzierung an den Kunden gemäß seiner internen Verfahren und Richtlinien für die Gewährung und Risiken.
- Wer kann davon profitieren?
Unternehmen und Selbständige, die
- bei Einsicht in die Akten des Zentralen Kreditregisters der Bank von Spanien (CIRBE) zum 31. Dezember 2019 nicht in Zahlungsverzug sein;
- sich zum 17. März 2020 nicht in einem Insolvenzverfahren befinden;
Bis zu 10 Milliarden Euro für Verlängerungen und neue Kredite an Selbständige und KMU („Autónomos y PYMES“).
Bis zu 10 Milliarden Euro für Verlängerungen und neue Kredite, die an Unternehmen vergeben werden, die nicht als KMU gelten (Großunternehmen).
- Wie viel garantiert das ICO?
Im Fall der Selbständigen und der KMU deckt die Garantie 80 % des Kapitals der Neufinanzierungen und Verlängerungen ab.
Für Großunternehmen deckt die Garantie 70% bei neuen Krediten und 60% bei Verlängerungen ab.
- Welches sind die Fristen?
Finanzinstitutionen können die Garantie für Kredite und Transaktionen beantragen, die mit Selbständigen und Unternehmen gezeichnet wurden, die vom 18. März 2020 bis zum 30. September 2020 formalisiert oder verlängert wurden.
Die Laufzeit der gewährten Garantie fällt mit der Laufzeit der Transaktion zusammen, bis zu maximal 5 Jahren.
- Wofür?
Zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung und Milderung der wirtschaftlichen Auswirkungen des COVID19, mit dem Ziel, neue Darlehen und andere Formen der Finanzierung und Verlängerungen zu decken, die von Finanzinstituten an Unternehmen und Selbständige gewährt werden, um den Finanzierungsbedarf zu decken, wie
- Gehaltszahlungen
- Ausstehende Eingangsrechnungen
- Vermietung von Räumlichkeiten, Büros und Einrichtungen
- Versorgungskosten
- Bedarf an Betriebskapital
- Andere Liquiditätsanforderungen, einschließlich derjenigen, die sich aus der Fälligkeit finanzieller oder steuerlicher Verpflichtungen ergeben
Kreditkonsolidierungen und -umstrukturierungen sowie der Erlass oder die vorzeitige Rückzahlung bereits bestehender Schulden dürfen nicht aus der Bürgschaftslinie finanziert werden.
Das Team von Bové Montero y Asociados arbeitet weiterhin remote und steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre diesbezüglichen Zweifel zu klären und Sie weiterhin in allen Belangen zu unterstützen.
François Blin, Partner
fblin@bovemontero.com
Madrid
Josep Serra, Partner
jserra@bovemontero.com
Barcelona