Königlicher Gesetzeserlass 112020 _COVID19_DE
Das Königliche Gesetzesdekret 11/2020 vom 1. April 2020 legt ein neues Paket von Sozialmaßnahmen zur Unterstützung von Arbeitnehmern, Verbrauchern, Familien und gefährdeten Gruppen sowie Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen und Selbständigen fest.
Im Hinblick auf die arbeitsrechtlichen Auswirkungen möchten wir Folgendes hervorheben:
- Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
- Schuldenstundung zu 0,5% Zinsen
- Befristete Arbeitsverträge
- Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit im Ausnahmefall einer absoluten Ausgangssperre
- Kinderbetreuungsgeld
- Weitere Maßnahmen zum Schutz von Unternehmen und Selbständigen
a) Stundung von Darlehen, die von Autonomen Gemeinschaften und lokalen Einrichtungen gewährt werden b) Flexibilität bei der Bezahlung von Versorgungsleistungenc) Flexibilität bei verschiedenen Aktivitäten und Verfahren der Verwaltung
Um Ihnen weiterhin einen persönlichen, an Ihre Bedürfnisse angepassten Service bieten zu können, haben wir diese Informationen so aufbereitet, dass Sie sie in der Sprache konsultieren können, die am besten für Sie ist: Spanisch – Katalanisch – Englisch – Deutsch – Französisch.
Das Team von Bové Montero y Asociados arbeitet weiterhin remote und steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre diesbezüglichen Zweifel zu klären und Sie weiterhin in allen Belangen zu unterstützen.