
Am 18. März wurde der Königliche Gesetzeserlass 8/2020 vom 17. März über dringende außerordentliche Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von COVID-19 im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Maßnahmen im gewerblichen Bereich, die juristische Personen des Privatrechts betreffen dieses Königlichen Gesetzeserlasses zusammen.
- Sitzungen und/oder Treffen der Leitungs- und Verwaltungsorgane
Abhaltung: Obwohl es in den Statuten nicht vorgesehen ist, können die Sitzungen der Leitungs- und Verwaltungsorgane von Vereinigungen, Zivilgesellschaften, Handelsgesellschaften, Genossenschaften und des Stiftungsvorstands per Videokonferenz abgehalten werden, um die Authentizität und die bilaterale Verbindung mit Bild und Ton der Fernteilnehmer zu gewährleisten. Die Sitzung gilt als am Sitz der juristischen Person abgehalten.
Abstimmung: Über Vereinbarungen kann schriftlich und immer dann abgestimmt werden, wenn der Vorsitzende dies beschließt, und sie müssen auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern des Gremiums angenommen werden. Die Sitzung gilt als am Sitz der Gesellschaft abgehalten.
- Änderungen bei der Aufstellung und Genehmigung der Jahresabschlüsse von Unternehmen
Aufstellung: Die Frist von drei Monaten ab dem Ende des Geschäftsjahres für die Erstellung des Jahresabschlusses durch das Leitungs- oder Verwaltungsorgan der juristischen Person wird bis zum Ende des Alarmzustands ausgesetzt. Sie wird für weitere drei Monate ab dem Datum des Endes des Alarmzustandes wiederaufgenommen.
Diese Aussetzung betrifft sowohl den ordentlichen, verkürzten, individuellen oder konsolidierten Jahresabschluss als auch, falls gesetzlich erforderlich, den Lagebericht.
Falls der Jahresabschluss am Tag der Erklärung des Alarmzustands bereits aufgestellt wurde, wird die Frist für die buchhalterische Überprüfung dieses Jahresabschlusses, falls die Prüfung obligatorisch ist, um zwei Monate ab dem Ende des Alarmzustands verlängert.Genehmigung: Die Hauptversammlung findet zwangsläufig innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Frist für die Erstellung des Jahresabschlusses statt.
Wenn die Einberufung der Hauptversammlung vor der Erklärung des Alarmzustands veröffentlicht wurde, der Tag der Versammlung jedoch zeitlich nach dieser Erklärung liegt, kann das Verwaltungsorgan den vorgesehenen Ort und die vorgesehene Uhrzeit der Versammlung ändern oder den Einberufungsbeschluss durch eine mindestens achtundvierzig Stunden im Voraus auf der Website des Unternehmens und, falls die Gesellschaft keine Website hat, im „Offiziellen Staatsanzeiger“ veröffentlichte Mitteilung widerrufen. Im Falle eines Widerrufs des Einberufungsbeschlusses muss das Verwaltungsorgan die Versammlung innerhalb des Monats nach dem Datum, an dem der Alarmzustand beendet wurde, erneut einberufen.Mit den entsprechenden Änderungen im Jahresabschluss, die diese beiden Aspekte mit sich bringen können.
- Teilnahme eines Notars an einer Gesellschafterversammlung: Wenn der Notar an einer Gesellschafterversammlung teilnehmen und das Protokoll der Versammlung aufnehmen muss, kann er Fernkommunikationsmittel in Echtzeit verwenden, um die Erfüllung seiner notariellen Pflichten angemessen zu gewährleisten.
- Recht auf Trennung der Gesellschafter von Unternehmen: Selbst wenn ein rechtlicher oder gesetzlicher Grund vorliegt, kann das Recht auf Trennung erst nach Beendigung des Alarmzustandes und etwaiger vereinbarter Verlängerungen ausgeübt werden.
- Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen in Genossenschaften: Die Rückerstattung von Beiträgen an die Genossenschaftsmitglieder, die während der Gültigkeit des Alarmzustandes austreten, wird bis sechs Monate nach Ende des Alarmzustandes verlängert.
- Gesellschaftsauflösung
- Wegen Ablauf der satzungsgemäßen Dauer des Bestehens der Gesellschaft: Die Gesellschaft wird erst nach Ablauf von zwei Monaten ab dem Ende dieser Frist von Rechts wegen aufgelöst.
- Wegen eines gesetzlichen oder satzungsmäßigen Auflösungsgrundes: Falls vor der Erklärung des Alarmzustandes und während der Gültigkeit dieses Zustandes ein gesetzlicher oder satzungsmäßiger Grund für die Auflösung der Gesellschaft besteht, wird die gesetzliche Frist für die Einberufung des Auflösungsbeschlusses durch das Verwaltungsorgan der Gesellschafterversammlung bis zum Ende dieses Alarmzustandes ausgesetzt.
- Wenn der rechtliche oder gesetzliche Auflösungsgrund während der Dauer des Alarmzustandes eingetreten ist, haften die Verwalter nicht für die während der Dauer des Alarmzustandes entstandenen Unternehmensschulden.
- Aussetzung der Frist für den Ablauf der Eintragungen im Register: Während der Gültigkeit des Alarmzustands und eventueller Verlängerungen, die vereinbart werden können, wird die Frist für den Ablauf von Grundbucheinträgen, Sicherheitshinweisen, Erwähnungen, Randbemerkungen und aller anderen Registrierungseinträge, die möglicherweise aufgrund des Zeitablaufs gelöscht werden, ausgesetzt. Die Berechnung der Fristen wird am Tag nach dem Ende des Alarmzustands oder seiner Verlängerung wiederaufgenommen.
- Frist zur Insolvenzantragstellung
Solange der Alarmzustand in Kraft ist, ist der Schuldner, der sich in Insolvenz befindet, nicht verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Während und bis zwei Monate nach dem Ende des Alarmzustandes lassen die Richter Anträge auf Insolvenzverfahren nicht zu.
Wenn ein freiwilliger Insolvenzantrag gestellt wurde, wird er bevorzugt zur Bearbeitung zugelassen, auch wenn er zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht wird.
Der Schuldner ist auch nicht verpflichtet, während der Gültigkeitsdauer des Alarmzustandes und selbst dann, wenn die in Artikel 5 bis des Insolvenzgesetzes genannte Frist abgelaufen ist, die Insolvenzerklärung zu beantragen, wenn er das zuständige Gericht in Kenntnis gesetzt hat über:
- Die Aufnahme von Verhandlungen mit den Gläubigern, um eine Refinanzierungsvereinbarung zu erreichen.
- Eine außergerichtliche Zahlungsvereinbarung.
- Um die Einhaltung eines im Voraus vorgeschlagenen Abkommens zu erreichen.
Das Team von Bové Montero y Asociados arbeitet weiterhin remote und steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre diesbezüglichen Zweifel zu klären und Sie weiterhin in allen Belangen zu unterstützen.