Planes de control especial

 

Die spanische Steuerbehörde hat vor kurzem einen Sonderplan zur Überprüfung von Steuerzahlern eingeführt, die bei ihren Körperschaftssteuererklärungen wiederholt Verlustvorträge angeben, die künftig ausgeglichen werden sollen. Dies geht aus dem vor kurzem veröffentlichten Steuerkontrollplan 2020 hervor; der Plan sieht vor allem die Überprüfung von Verlustvorträgen vor, die in den folgenden Steuerperioden ausgeglichen werden sollen.

Außerdem haben die Steuerbehörde und der Generalrat der spanischen Notariate eine Vereinbarung unterzeichnet, um der Steuerbehörde Zugriff auf die Datenbank der Notare zu ermöglichen, insbesondere auf die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften.

Der systematische Zugang der Steuerbehörde zu notariellen Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer juristischer Personen wird es ermöglichen, die Kontrolle über Unternehmensstrukturen von angeblich unabhängigen Unternehmen zu verstärken.

Die offensichtlich nicht bestehende Verbindung zwischen diesen Gesellschaften erleichtert es der Obergesellschaft, Netzwerke für falsche Abrechnungen bzw. betrügerische Praktiken zu schaffen, wie die gegenseitige Rechnungsstellung zur Abschaffung von Gewinnen aus dem Konzern, die unzulässige Verlagerung von Einkünften in Unternehmen, die nicht effektiv besteuert werden, der Erhalt unsachgemäßer Rückgaben oder die Verschleierung von Vermögenswerten.

 

Verfasserin:

Belen Fernandez

Belén Fernández
Partnerin, Barcelona
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