Im März 2019 wurde das Königliche Gesetzesdekret 6/2019 vom 1. März veröffentlicht, mit dem unter anderem das Organgesetz 3/2007 vom 22. März über die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern umgesetzt wird, das wichtige neue Aspekte einführt, um die Gleichbehandlung und die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Arbeitswelt zu gewährleisten. Hervorzuheben ist die obligatorische Umsetzung von Gleichstellungsplänen in Unternehmen, die voraussichtlich schrittweise erfolgen wird, und zwar:
- Ab dem 8. März 2020 wird sie für Unternehmen mit mehr als 150 und bis zu 250 Mitarbeitern obligatorisch sein;
- Ab dem 8. März 2021 wird sie für Unternehmen mit mehr als 100 und bis zu 150 Mitarbeitern obligatorisch sein; und
- Ab dem 8. März 2022 wird sie für Unternehmen mit 50 bis 100 Mitarbeitern obligatorisch sein.
Diese Gleichstellungspläne müssen einen Mindestinhalt erfüllen und im Register für Gleichstellungspläne von Unternehmen eingetragen sein.
Die Vorschriften verlangen auch, dass alle Unternehmen ein Lohnregister führen, um gleiche Bezahlung für Männer und Frauen zu gewährleisten.
Fragen wie die Formulierung der vorherigen Analyse, die Bewertung, Registrierung und Überwachung der Gleichstellungspläne stehen noch aus, aber ihre Ausarbeitung steht unmittelbar bevor, da die Vorschriften bereits gelten.
Wir von Bové Montero y Asociados stellen Ihnen unsere Fachleute für alle Zweifel und Fragen zu diesem Thema zur Verfügung. Wir können Sie bei der Ausarbeitung und Umsetzung des Gleichstellungsplans für Ihr Unternehmen unterstützen und so die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten.
Autoren:
José Luis Gómez
Manager Arbeitsrecht, Barcelona
jlgomez@bovemontero.com
Yolanda Pueyo
Manager Arbeitsrecht, Madrid
ypueyo@bovemontero.com
Clara del Valle
Arbeitsrechtsabteilung, Barcelona
cdelvalle@bovemontero.com