Una reflexión sobre la auditoría conjunta

 

 

José María Bové
Vorsitzender von Bové Montero y Asociados

 

In Spanien kommt das Joint Audit trotz europäischer Empfehlungen nur selten zum Einsatz.

 

Die Berufsgruppe der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften ist gesetzlich mit der Durchführung von Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (public interest entities – PIE) betraut, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in ihre Jahresabschlüsse und konsolidierten Abschlüsse zu stärken. Die von dieser Berufsgruppe geforderte Prüfungsqualität trägt zum ordnungsgemäßen Funktionieren der Märkte bei, da sie die Integrität und Effizienz der Jahresabschlüsse verbessert und Transparenz und Wahrhaftigkeit der Finanzinformationen gewährleistet.

Die Kategorie der PIE umfasst Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften, Emittenten von Wertpapieren, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, Zahlungsinstitute, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), E-Geld-Institute und alternative Investmentfonds, u.a. Obwohl es zutrifft, dass es sich oft um große Konzerne handelt, stehen hinter der Definition auch eine Vielzahl relativ kleiner Unternehmen, die keine großen technischen Komplikationen darstellen, zumindest aus der Perspektive der Durchführung der entsprechenden Abschlussprüfung.

Die Verordnung (EU) 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse sieht in ihrer Begründung vor, dass „die Bestellung von mehr als einem Abschlussprüfer oder einer Prüfungsgesellschaft durch Unternehmen von öffentlichem Interesse dazu beiträgt, die berufsübliche kritische Grundhaltung sowie die Prüfungsqualität zu verbessern“. Und abschließend wird hinzugefügt, dass „Unternehmen von öffentlichem Interesse ermutigt und dazu angeregt werden sollten, mehr als einen Abschlussprüfer oder eine Prüfungsgesellschaft mit der Durchführung ihrer Abschlussprüfung zu beauftragen“.

Es sei daran erinnert, dass die große Reform von 2014 durch die Verabschiedung der Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April und der erwähnten Verordnung sich aus der Reaktion des Gesetzgebers auf die Wahrnehmung ergab, dass die Prüfungsfunktion überprüft werden sollte angesichts der Finanzskandale, die die großen Weltwirtschaften getroffen hatten, von dem Fall Enron, über die Bankenkrise bis hin zu anderen Fällen. Dies sind übrigens bedauerliche Episoden, bei denen Spanien keine Ausnahme gewesen ist und wo Gerichtsverfahren mit weitreichenden wirtschaftlichen, politischen und sozialen Auswirkungen stattfanden (und noch stattfinden).

Nach den jüngsten Angaben des Instituts für Rechnungslegung und Abschlussprüfung (ICAC) – die spanische Aufsichtsbehörde in diesem Bereich – gibt es in Spanien über 1.400 PIEs. Aber noch enttäuschender ist es in diesem Zusammenhang, dass hier seit vielen Jahren die Gemeinschaftsprüfung oder Joint Audit nur selten zum Einsatz kommen und ihre Anzahl folglich unbedeutend ist.

Das stellt einen richtigen Widerspruch dar, vor allem, wenn man die positiven Auswirkungen dieser Methode analysiert, nämlich die Anregung des Wettbewerbs zwischen den Gesellschaften innerhalb der Branche (und der Innovation als Reaktion auf die Marktbedürfnisse) sowie die Stärkung der Qualität und Unabhängigkeit.

Die Tatsache, dass eine Prüfung zusammen mit einem anderen zuverlässigen Fachmann mit nachgewiesener Kompetenz durchgeführt wird – das sogenannte Vier-Augen-Prinzip – führt dazu, Stärken und Risiken zu teilen, zusätzliche Erfahrungen und Einsichten auszutauschen, die Debatte zu bereichern und die kritische Haltung und schließlich Skepsis zu fördern. Hinzu kommt, dass das Joint Audit die Gefahr der Vertrautheit (oder mit anderen Worten, des Verlusts der Unabhängigkeit) verringert, wobei gleichzeitig die Position beider Fachleute gegenüber eventuellen Angriffen des Managements und des Prüfungsausschusses gestärkt wird.

Auf der anderen Seite der Pyrenäen stellen wir fest, dass die Situation in Spanien sehr von der französischen Realität abweicht. Seit mehr als einem halben Jahrhundert sieht das Nachbarland für Unternehmen von öffentlichem Interesse sowie für Unternehmensgruppen, die zur Vorlage konsolidierter Abschlüsse verpflichtet sind, ein System der Gemeinschaftsprüfung vor. In der Praxis sind die Auswirkungen der jeweiligen Modelle auf beiden Gebieten grundsätzlich unterschiedlich: Den ICAC-Angaben zufolge stieg der Marktanteil der vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Juni 2018 auf dem anhaltenden Markt der spanischen Börse auf 99,8 % des auditierten Geschäftsumfangs, wobei auf dem französischen Markt der börsennotierten Unternehmen (dem SBF 120) insgesamt 18 Unternehmen von Auditgesellschaften, die nicht zum erlesenen Club der Big Four gehören, geprüft werden.

Letztere Zahl geht aus einem vor kurzem veröffentlichten Bericht der Competition and Markets Authority (CMA) hervor (die CMA ist eine britische Behörde, die zur Aufsicht des Wettbewerbs und zur Verhinderung wettbewerbswidriger Praktiken ins Leben gerufen wurde); sie legt uns nahe, über den Ärmelkanal zu „springen“, da wir nun wissen, was in Frankreich im Auditbereich geschieht. Man kann durchaus behaupten, dass das Vereinigte Königreich im Hinblick auf die Rechnungslegung und Auditstandards eine Machtstellung einnimmt. London ist Sitz des International Accounting Standards Board, eine Organisation, die internationale Rechnungslegungsstandards entwickelt und die weltweit als Quelle für das Rechnungslegungsrecht dient.

Diesem Bericht wird entnommen, dass sich der britische Gesetzgeber darüber im Klaren ist, dass die erwähnten EU-Maßnahmen aus der großen Reform von 2014 unzureichend waren, um bedeutende Finanzskandale zu verhindern. Konkret im Vereinigten Königreich haben Konkurse wie die des Bauunternehmens Carillion und der Kaufhauskette BHS gezeigt, dass Mängel in der britischen Audit-Branche an der Tagesordnung sind.

Nun, wissen Sie, was eine der hauptsächlichen Empfehlungen des CMA-Berichts ist? Die Verpflichtung zur Durchführung von Joint-Audits. Und weiter wird unterstrichen, dass zumindest eine der beiden an der Gemeinschaftsprüfung teilnehmenden Gesellschaften eine challenger firm oder Anwärterfirma sein sollte, um die Zugangsbarrieren, die den Markt der Audit-Branche – in vielen Ländern, einschließlich Spanien – derzeit einschränken, aufzuheben. Gemeinsame Überlegungen zum Joint Audit wären im Interesse der Allgemeinheit.

 

Laden Sie sich hier den Originalartikel auf Spanisch herunter:

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